Endgültig nicht bestanden — nach Bundesland
Ob Widerspruch oder direkt Klage statthaft ist, wie weit eine Sperre auf verwandte Studiengänge reicht und wo es kostenlose Rechtsberatung über den AStA gibt, regelt jedes Bundesland anders. Wähle Dein Bundesland für die Details mit Gesetzestext-Quelle.
Baden-Württemberg
Widerspruch statthaft
Sperre: nur per Satzung erweiterbar
BayHIGBayern
Wahlrecht: Widerspruch/Klage
Sperre: keine Erstreckung
BerlHGBerlin
Kein Widerspruch — direkt Klage
Sperre: keine Erstreckung
1 AStA-Angebot gelistet
BbgHGBrandenburg
Widerspruch statthaft
Sperre: keine Erstreckung
BremHGBremen
Widerspruch statthaft
Sperre: direkte Erstreckung möglich
1 AStA-Angebot gelistet
HmbHGHamburg
Widerspruch statthaft
Sperre: direkte Erstreckung möglich
1 AStA-Angebot gelistet
HessHGHessen
Widerspruch statthaft
Sperre: direkte Erstreckung möglich
LHG M-VMecklenburg-Vorpommern
Widerspruch statthaft
Sperre: direkte Erstreckung möglich
NHGNiedersachsen
Widerspruch statthaft
Sperre: keine Erstreckung
1 AStA-Angebot gelistet
HG NRWNordrhein-Westfalen
Widerspruch statthaft
Sperre: nur per Satzung erweiterbar
6 AStA-Angebote gelistet
HochSchGRheinland-Pfalz
Widerspruch statthaft
Sperre: nur per Satzung erweiterbar
SHSGSaarland
Widerspruch statthaft
Sperre: nur per Satzung erweiterbar
SächsHSGSachsen
Widerspruch statthaft
Sperre: keine Erstreckung
HSG LSASachsen-Anhalt
Widerspruch statthaft
Sperre: keine Erstreckung
HSG SHSchleswig-Holstein
Widerspruch statthaft
Sperre: keine Erstreckung
1 AStA-Angebot gelistet
ThürHGThüringen
Widerspruch statthaft
Sperre: keine Erstreckung
Warum unterscheidet sich das je Bundesland?
Hochschulrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland regelt in seinem eigenen Hochschulgesetz, ob gegen einen Prüfungsbescheid Widerspruch eingelegt werden kann oder ob direkt Klage nötig ist, ob es eine gesetzliche Versuchszahl oder einen gesetzlichen Zusatzversuch gibt und wie weit eine Sperre bei endgültigem Nichtbestehen auf verwandte Studiengänge reicht. Für zwei Bundesländer — Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern — ist die Rechtslage zum Widerspruch nach unserer Recherche derzeit nicht abschließend geklärt; das ist auf den jeweiligen Länderseiten transparent vermerkt.
Unabhängig vom Bundesland gilt immer: Maßgeblich für Deinen konkreten Fall ist die Rechtsbehelfsbelehrung Deines Bescheids. Nutze zusätzlich unseren Fristenrechner und den Widerspruchs-Generator.