Bundesland-Ratgeber

Endgültig nicht bestanden — nach Bundesland

Ob Widerspruch oder direkt Klage statthaft ist, wie weit eine Sperre auf verwandte Studiengänge reicht und wo es kostenlose Rechtsberatung über den AStA gibt, regelt jedes Bundesland anders. Wähle Dein Bundesland für die Details mit Gesetzestext-Quelle.

Stilisierte Umrisskarte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der 16 Bundesländer.

Warum unterscheidet sich das je Bundesland?

Hochschulrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland regelt in seinem eigenen Hochschulgesetz, ob gegen einen Prüfungsbescheid Widerspruch eingelegt werden kann oder ob direkt Klage nötig ist, ob es eine gesetzliche Versuchszahl oder einen gesetzlichen Zusatzversuch gibt und wie weit eine Sperre bei endgültigem Nichtbestehen auf verwandte Studiengänge reicht. In 14 von 16 Bundesländern ist der Widerspruch statthaft — zwei Ausreißer solltest Du kennen: InBayern hast Du ein Wahlrecht zwischen Widerspruch und direkter Klage, inBerlin ist der Widerspruch in Hochschulangelegenheiten dagegen komplett ausgeschlossen — dort musst Du direkt und fristgerecht Klage erheben. Bei der Sperr-Erstreckung auf verwandte Studiengänge liegt inzwischen für alle 16 Länder eine am Gesetzestext verifizierte Einordnung vor — die Details mit Norm und Quelle findest Du auf der jeweiligen Länderseite.

Unabhängig vom Bundesland gilt immer: Maßgeblich für Deinen konkreten Fall ist die Rechtsbehelfsbelehrung Deines Bescheids. Nutze zusätzlich unseren Fristenrechner und den Widerspruchs-Generator.