Fristenrechner
Gib das Datum auf Deinem Bescheid ein — Du bekommst das voraussichtliche Fristende, einen Countdown und eine Dringlichkeits-Einschätzung.
Bei Postversand gilt der Bescheid nach dem Verwaltungsverfahrensrecht Deines Bundeslands als bekannt gegeben — meist am 4. Tag nach Aufgabe zur Post, in Hessen am 3. Tag. Ohne Angabe (und für das Saarland, wo die aktuelle Fassung nicht abschließend geklärt ist) rechnen wir vorsichtig mit 3 Tagen, damit Dir nie ein zu spätes Fristende angezeigt wird.
Unverbindliche Orientierung. Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein die Rechtsbehelfsbelehrung in Deinem Bescheid. Gesetzliche Feiertage Deines Bundeslands können das Fristende zusätzlich verschieben — das berücksichtigt dieser Rechner noch nicht.