Prüfung endgültig nicht bestanden in Bremen
Ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen richtet sich in Bremen nach dem Bremisches Hochschulgesetz (BremHG). Der Widerspruch gegen Prüfungsbescheide ist hier statthaft. Bei der Sperre für einen möglichen Studiengangwechsel gilt: die Sperre kann sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt auch auf verwandte Studiengänge erstrecken.
Widerspruch statthaft
Widerspruch oder direkt Klage?
In Bremen ist der Widerspruch gegen Prüfungsbescheide statthaft: Art. 8 Abs. 4 AGVwGO nimmt Verwaltungsakte, die auf der Bewertung einer Leistung im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung beruhen, von den Vorverfahrens-Ausnahmen aus.
Maßgeblich ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung Deines konkreten Bescheids — sie sagt Dir verbindlich, welcher Rechtsbehelf statthaft ist, bei welcher Stelle er einzulegen ist und innerhalb welcher Frist. Diese Seite ersetzt nicht den Blick in Deinen eigenen Bescheid.
Berechne Deine genaue Frist mit dem Fristenrechner und erstelle Deinen fristwahrenden Widerspruch mit dem Widerspruchs-Generator.
Was das Landesrecht regelt
Freiversuch
Kein ausgestalteter gesetzlicher Freiversuch – § 62 Abs. 2 Nr. 11 BremHG enthält nur einen Regelungsauftrag an die Prüfungsordnungen.
Besonderheiten in Bremen
- Die Sperr-Erstreckung ist wegen des Staatsgerichtshof-Urteils in der Praxis eingeschränkt – prüfe bei Mehrfächer-Studiengängen gesondert, ob sie in Deinem Fall überhaupt greift.
- Der AStA der Uni Bremen ist eine der wenigen Studierendenvertretungen mit einem online verfügbaren Widerspruchs-Muster.
Wie weit reicht die Sperre?
Direkte gesetzliche Erstreckung möglich
§ 37 Abs. 1 Nr. 3 BremHG verlangt zwingend die Versagung bei gleichem ODER fachlich entsprechendem Studiengang, bundesweit – eine direkte gesetzliche Erstreckung. Der Bremische Staatsgerichtshof hat diese Regelung am 28.04.2022 (Az. St 1/21) jedoch für verfassungswidrig erklärt, soweit sie „unabhängig von den belegten Fächern" gilt (Mehrfächer-Problematik, etwa bei Lehramt).
Mehr zum Thema Sperr-Reichweite und Studiengangwechsel allgemein im Artikel Verwandter Studiengang: Was gilt als „gleich"?
Hochschulen in Bremen in unserer Versuchsregeln-Datenbank
Wie viele Versuche Du an Deiner Hochschule genau hast, regelt nicht das Landesrecht, sondern die Prüfungsordnung Deiner Hochschule — die Spannweite reicht bundesweit von 2 Versuchen bis zu unbegrenzten Fortschrittskontroll-Modellen. Unsere Versuchsregeln-Datenbank listet verifizierte Regelungen einzelner Hochschulen, auch für Bremen, mit Quellenlink und Stand-Datum.
Kostenlose Beratung (AStA)
Ergänzend hilft der Artikel Anwalt fürs Prüfungsrecht finden bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei.
Quellen
Rechtsstand der Landesrecherche: 22.07.2026. Gesetze ändern sich — prüfe bei einer wichtigen Entscheidung immer die aktuelle Fassung über die verlinkten amtlichen Portale.