Bundesland-Ratgeber

Prüfung endgültig nicht bestanden in Sachsen-Anhalt

Ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen richtet sich in Sachsen-Anhalt nach dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Der Widerspruch gegen Prüfungsbescheide ist hier statthaft. Bei der Sperre für einen möglichen Studiengangwechsel gilt: die Sperre bleibt gesetzlich auf den gewählten Studiengang beschränkt.

Widerspruch statthaft

Widerspruch oder direkt Klage?

In Sachsen-Anhalt ist der Widerspruch gegen Prüfungsbescheide statthaft: § 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AG VwGO LSA nimmt die Bewertung von Leistungen im Rahmen berufsbezogener Prüfungen ausdrücklich vom Wegfall des Vorverfahrens aus.

Maßgeblich ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung Deines konkreten Bescheids — sie sagt Dir verbindlich, welcher Rechtsbehelf statthaft ist, bei welcher Stelle er einzulegen ist und innerhalb welcher Frist. Diese Seite ersetzt nicht den Blick in Deinen eigenen Bescheid.

Berechne Deine genaue Frist mit dem Fristenrechner und erstelle Deinen fristwahrenden Widerspruch mit dem Widerspruchs-Generator.

Was das Landesrecht regelt

Freiversuch

Freiversuchs-Gebot: Die Hochschulen müssen für geeignete Studiengänge Freiversuchs-Voraussetzungen bestimmen (§ 14 Abs. 2 HSG LSA), einschließlich Notenverbesserung; Freiversuchs-Fehlversuche zählen nicht als Versuch.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Bei endgültigem Nichtbestehen wird die Anerkennung andernorts erbrachter Leistungen abgelehnt (§ 13 Abs. 2 S. 4 HSG LSA).
  • MLU Halle gewährt trotz des landesweiten Freiversuchs-Gebots in ihrer Rahmen-Prüfungsordnung keinen Freiversuch (Stand der geprüften Fassung) – prüfe das für Deine Hochschule gesondert.

Wie weit reicht die Sperre?

Keine Erstreckung auf verwandte Studiengänge

Das HSG LSA (Fassung vom 01.07.2021) enthält keine allgemeine gesetzliche Versuchszahl mehr – die alte 12-Monats-Regel des HSG 2004 wurde aufgehoben. Eine eigene Norm zur Sperr-Erstreckung auf verwandte Studiengänge haben wir nicht geprüft.

Mehr zum Thema Sperr-Reichweite und Studiengangwechsel allgemein im Artikel Verwandter Studiengang: Was gilt als „gleich"?

Hochschulen in Sachsen-Anhalt in unserer Versuchsregeln-Datenbank

Wie viele Versuche Du an Deiner Hochschule genau hast, regelt nicht das Landesrecht, sondern die Prüfungsordnung Deiner Hochschule — die Spannweite reicht bundesweit von 2 Versuchen bis zu unbegrenzten Fortschrittskontroll-Modellen. Unsere Versuchsregeln-Datenbank listet verifizierte Regelungen einzelner Hochschulen, auch für Sachsen-Anhalt, mit Quellenlink und Stand-Datum.

Kostenlose Beratung (AStA)

Für Sachsen-Anhalt liegt uns kein eigens belegtes AStA-Beratungsangebot mit Schwerpunkt Prüfungsrecht vor. Wende Dich am besten direkt an den AStA Deiner Hochschule und frage nach einer allgemeinen Rechtsberatung — viele bieten eine kostenlose anwaltliche Erstberatung an, auch wenn das online nicht immer beworben wird. Unser vollständiges AStA-Verzeichnis zeigt alle uns bekannten Angebote.

Ergänzend hilft der Artikel Anwalt fürs Prüfungsrecht finden bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei.

Quellen

Rechtsstand der Landesrecherche: 22.07.2026. Gesetze ändern sich — prüfe bei einer wichtigen Entscheidung immer die aktuelle Fassung über die verlinkten amtlichen Portale.

Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Sachsen-Anhalt, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer laufenden Frist oder einer schwierigen Entscheidung hilft eine kurze Rücksprache mit dem AStA oder einem Anwalt für Prüfungsrecht mehr als jeder Artikel.