Prüfung endgültig nicht bestanden in Saarland
Ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen richtet sich in Saarland nach dem Saarländisches Hochschul- und Studiengesetz (SHSG). Der Widerspruch gegen Prüfungsbescheide ist hier statthaft. Bei der Sperre für einen möglichen Studiengangwechsel gilt: die Sperre bleibt im Regelfall auf den gewählten Studiengang beschränkt, kann aber per Satzung der Hochschule auf verwandte Studiengänge ausgeweitet werden.
Widerspruch statthaft
Widerspruch oder direkt Klage?
Im Saarland gilt das Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO für Hochschul-Prüfungsbescheide uneingeschränkt: Die einzige landesrechtliche Ausnahme (§ 20a AGVwGO) betrifft ausschließlich Verwaltungsakte der Rechtsanwaltskammer.
Maßgeblich ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung Deines konkreten Bescheids — sie sagt Dir verbindlich, welcher Rechtsbehelf statthaft ist, bei welcher Stelle er einzulegen ist und innerhalb welcher Frist. Diese Seite ersetzt nicht den Blick in Deinen eigenen Bescheid.
Berechne Deine genaue Frist mit dem Fristenrechner und erstelle Deinen fristwahrenden Widerspruch mit dem Widerspruchs-Generator.
Was das Landesrecht regelt
Freiversuch
Freiversuch ist nur als Regelungsauftrag an die Prüfungsordnungen vorgesehen (§ 64 Abs. 3 Nr. 16 SHSG).
Besonderheiten in Saarland
- Keine gesetzliche Versuchszahl (§ 64 Abs. 3 Nr. 9 SHSG) – die Rahmen-Prüfungsordnung Deiner Hochschule entscheidet.
Wie weit reicht die Sperre?
Erstreckung nur per Satzung/PO
§ 80 Abs. 1 Nr. 4 SHSG versagt zwingend im gewählten Studiengang; ein vergleichbarer Studiengang wird nur einbezogen, sofern die Prüfungsordnung das ausdrücklich bestimmt (gleiches Modell wie NRW und Baden-Württemberg).
Mehr zum Thema Sperr-Reichweite und Studiengangwechsel allgemein im Artikel Verwandter Studiengang: Was gilt als „gleich"?
Hochschulen in Saarland in unserer Versuchsregeln-Datenbank
Wie viele Versuche Du an Deiner Hochschule genau hast, regelt nicht das Landesrecht, sondern die Prüfungsordnung Deiner Hochschule — die Spannweite reicht bundesweit von 2 Versuchen bis zu unbegrenzten Fortschrittskontroll-Modellen. Unsere Versuchsregeln-Datenbank listet verifizierte Regelungen einzelner Hochschulen, auch für Saarland, mit Quellenlink und Stand-Datum.
Kostenlose Beratung (AStA)
Für Saarland liegt uns kein eigens belegtes AStA-Beratungsangebot mit Schwerpunkt Prüfungsrecht vor. Wende Dich am besten direkt an den AStA Deiner Hochschule und frage nach einer allgemeinen Rechtsberatung — viele bieten eine kostenlose anwaltliche Erstberatung an, auch wenn das online nicht immer beworben wird. Unser vollständiges AStA-Verzeichnis zeigt alle uns bekannten Angebote.
Ergänzend hilft der Artikel Anwalt fürs Prüfungsrecht finden bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei.
Quellen
Rechtsstand der Landesrecherche: 22.07.2026. Gesetze ändern sich — prüfe bei einer wichtigen Entscheidung immer die aktuelle Fassung über die verlinkten amtlichen Portale.