Bundesland-Ratgeber

Prüfung endgültig nicht bestanden in Thüringen

Ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen richtet sich in Thüringen nach dem Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Der Widerspruch gegen Prüfungsbescheide ist hier statthaft. Bei der Sperre für einen möglichen Studiengangwechsel gilt: die Sperre bleibt gesetzlich auf den gewählten Studiengang beschränkt.

Widerspruch statthaft

Widerspruch oder direkt Klage?

In Thüringen bleibt der Widerspruch für Prüfungsentscheidungen ausdrücklich statthaft: § 9 Abs. 1 Nr. 1 ThürAGVwGO nimmt die Bewertung von Leistungen im Rahmen berufsbezogener Prüfungen vom Vorverfahrens-Wegfall aus.

Maßgeblich ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung Deines konkreten Bescheids — sie sagt Dir verbindlich, welcher Rechtsbehelf statthaft ist, bei welcher Stelle er einzulegen ist und innerhalb welcher Frist. Diese Seite ersetzt nicht den Blick in Deinen eigenen Bescheid.

Berechne Deine genaue Frist mit dem Fristenrechner und erstelle Deinen fristwahrenden Widerspruch mit dem Widerspruchs-Generator.

Was das Landesrecht regelt

Freiversuch

Freiversuch ist als Kann-/Soll-Regelung vorgesehen (§ 55 Abs. 6 ThürHG).

Besonderheiten in Thüringen

  • Keine gesetzliche Versuchszahl (§ 55 Abs. 2 Nr. 8 ThürHG) – die Prüfungsordnung Deiner Hochschule entscheidet.

Wie weit reicht die Sperre?

Keine Erstreckung auf verwandte Studiengänge

§ 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürHG versagt die Immatrikulation nur im gewählten Studiengang – keine Erstreckung auf verwandte Studiengänge.

Mehr zum Thema Sperr-Reichweite und Studiengangwechsel allgemein im Artikel Verwandter Studiengang: Was gilt als „gleich"?

Hochschulen in Thüringen in unserer Versuchsregeln-Datenbank

Wie viele Versuche Du an Deiner Hochschule genau hast, regelt nicht das Landesrecht, sondern die Prüfungsordnung Deiner Hochschule — die Spannweite reicht bundesweit von 2 Versuchen bis zu unbegrenzten Fortschrittskontroll-Modellen. Unsere Versuchsregeln-Datenbank listet verifizierte Regelungen einzelner Hochschulen, auch für Thüringen, mit Quellenlink und Stand-Datum.

Kostenlose Beratung (AStA)

Für Thüringen liegt uns kein eigens belegtes AStA-Beratungsangebot mit Schwerpunkt Prüfungsrecht vor. Wende Dich am besten direkt an den AStA Deiner Hochschule und frage nach einer allgemeinen Rechtsberatung — viele bieten eine kostenlose anwaltliche Erstberatung an, auch wenn das online nicht immer beworben wird. Unser vollständiges AStA-Verzeichnis zeigt alle uns bekannten Angebote.

Ergänzend hilft der Artikel Anwalt fürs Prüfungsrecht finden bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei.

Quellen

Rechtsstand der Landesrecherche: 22.07.2026. Gesetze ändern sich — prüfe bei einer wichtigen Entscheidung immer die aktuelle Fassung über die verlinkten amtlichen Portale.

Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Thüringen, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer laufenden Frist oder einer schwierigen Entscheidung hilft eine kurze Rücksprache mit dem AStA oder einem Anwalt für Prüfungsrecht mehr als jeder Artikel.