Mathe-Modul endgültig nicht bestanden: Versuche, Ersatz
Stand: 18. Oktober 2026
Wie oft Du eine Mathe-Klausur wiederholen darfst, steht in der Prüfungsordnung Deines Studiengangs. Üblich sind zwei bis vier Versuche. Die Universität Regensburg lässt im Mathematik-Bachelor die meisten Module beliebig oft wiederholen und begrenzt nur Analysis und Lineare Algebra auf zwei Wiederholungen. Ein endgültig nicht bestandenes Modul kannst Du nur ersetzen, wenn es im Wahlpflichtbereich liegt und die Ordnung den Ersatz erlaubt. Bei einem Pflichtmodul bleibt Dir, die Klausur zu prüfen und die Widerspruchsfrist zu wahren – dafür gibt es unten eine Schrittfolge.
Das Wichtigste in Kürze
- Versuche: KIT und Stuttgart zwei, TU Dresden, Oldenburg und Darmstadt drei, FAU (Technische Fakultät) vier; die genaue Zahl steht in der Studiengangsordnung.
- Ersatz gibt es nur im Wahlpflichtbereich und oft mit Frist: In Dresden wählst Du binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses um (§ 19 Abs. 5 APO).
- Ein endgültig nicht bestandenes Pflichtmodul beendet den Studiengang, zum Beispiel in Oldenburg und Regensburg.
- Vor einem Widerspruch zählst Du die Punkte nach und prüfst die Bewertung mit den fünf Prüfpunkten, die die Oldenburger Ordnung für Widersprüche nennt.
Wie die Ordnungen Versuche zählen
Versuche zählen sich als Erstversuch plus Wiederholungen. Drei Versuche heißen deshalb zwei Wiederholungen – vier Versuche drei. Die Tabelle zeigt Beispiele mit Mathematikbezug; die vollständige Übersicht bietet die Versuchsregeln-Datenbank.
| Hochschule | Versuche | Besonderheit | Ordnung | Stand |
|---|---|---|---|---|
| KIT | 2 | Zweitwiederholung auf Antrag, in der Regel binnen 2 Monaten nach Notenbekanntgabe | Rahmenordnung Bachelor (Senat 17.11.2014) § 9 | Oktober 2026 |
| Universität Stuttgart | 2 | zweite Wiederholung in höchstens 3 Fällen im Studium | Sammel-PO vom 21.07.2025 § 20 | Oktober 2026 |
| FAU, Technische Fakultät | 4 | Studienleistungen beliebig oft wiederholbar | ABMPO/TF vom 28.03.2024, geändert am 26.09.2024, § 32 | Oktober 2026 |
| TU Dresden | 3 | zweite Wiederholung nur zum nächstmöglichen Termin | APO vom 08.10.2024 § 21 | Oktober 2026 |
| Universität Oldenburg | 3 | externe Versuche in verwandten Studiengängen zählen mit | BPO vom 17.07.2025 § 15 | Oktober 2026 |
| TU Darmstadt | 3 | mündliche Ergänzungsprüfung nach der zweiten schriftlichen Wiederholung | APB (7. Novelle 2023) §§ 30, 32 | Oktober 2026 |
| Universität Regensburg, B.Sc. Mathematik | Analysis und Lineare Algebra (je 20 LP): 3; alle anderen Module beliebig oft | Fristen: 180 LP bis Ende des 8. Semesters | PSO vom 16.06.2025 §§ 23, 25 | Oktober 2026 |
| Universität Bonn, M.Sc. Mathematics (Master) | 2 | Teilnahme an beiden Terminen eines Semesters ohne Erfolg zählt als ein Fehlversuch | PO vom 11.03.2020 § 14 | Oktober 2026 |
Die Bonner Zeile gilt nur für diesen Masterstudiengang und taugt nicht als Bachelor-Regel. An der TU München sind Module beliebig oft wiederholbar, solange der Studienfortschritt stimmt; das Modell steht in Unis ohne Drittversuch.
Der Zeitpunkt der Wiederholung ist oft genauso streng geregelt wie die Zahl. In Dresden endet die Frist für die erste Wiederholung ein Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses, danach gilt die Prüfung als erneut nicht bestanden (§ 21 Abs. 1). Wird das Ergebnis am 12. Februar 2027 bekanntgegeben, läuft die Frist am 12. Februar 2028 ab. Einen Verzicht auf die Prüfung wertet die Dresdner Ordnung als Versuch mit 5,0 (§ 18). In Regensburg soll die erste Wiederholung in der Regel binnen sechs Monaten stattfinden, spätestens im folgenden Semester. Die zweite folgt spätestens zwölf Monate nach dem Nichtbestehen (§ 25 Abs. 2).
Ersatz im Wahlpflichtbereich
Ein Wahlpflichtmodul lässt sich in einigen Ordnungen ersetzen, ein Pflichtmodul in diesen Ordnungen nicht. Die Regeln unterscheiden sich im Zeitpunkt und in den Folgen für die Fehlversuche:
- TU Dresden: Scheitert ein Wahlpflichtmodul endgültig, ergeht der Bescheid über das Nichtbestehen der Abschlussprüfung erst später. Voraussetzung ist, dass Du nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe umwählst oder die Studienordnung keine Umwahl mehr zulässt (§ 19 Abs. 5).
- Universität Oldenburg: Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn ein Pflichtmodul in der zweiten Wiederholung scheitert. Bei Wahlpflicht- und Wahlmodulen führen erst drei endgültig nicht bestandene Prüfungen dazu (§ 15 Abs. 1).
- FAU: Alternativ angebotene Module können statt nicht bestandener Module absolviert werden, Fehlversuche werden nicht angerechnet. Der Wechsel geht nur, solange keines der Module endgültig nicht bestanden ist (§ 32 Abs. 2).
- TU Darmstadt: In Bereichen mit eingeschränktem Modulwechsel darfst Du einmal ein nicht abgeschlossenes Modul abwählen, in Bereichen mit uneingeschränktem Wechsel beliebig oft. Fehlversuche werden nicht angerechnet (§ 30 Abs. 5 und 6 APB).
- Universität Bamberg: Statt der Wiederholung wählst Du ein anderes Wahlpflichtmodul, solange noch eine Wiederholungsmöglichkeit besteht; Fehlversuche werden nicht übertragen (§ 13 Abs. 2 APO).
Auch Regensburg (§ 8 Abs. 4 PSO) und die TUM (§ 24 Abs. 5 APSO) erlauben den Ersatz endgültig nicht bestandener Wahl(pflicht)module. Ob Dein Mathe-Modul im Wahlpflichtbereich liegt, zeigt der Studienverlaufsplan. In Leipzig steht die Ersatzregel in der Prüfungsordnung für Kommunikations- und Medienwissenschaft (§ 15 Abs. 3). Ein endgültig nicht bestandenes Pflichtmodul im Kernfach beendet dort die Bachelorprüfung (§ 15 Abs. 1). Für Lehramtsstudierende kommt die Zwei-Fächer-Struktur hinzu, wie Lehramt: Modul endgültig nicht bestanden zeigt.
Wechsel, Sperre und Zusatzchancen
Erfasst die Sperre nach dem endgültigen Nichtbestehen auch verwandte Studiengänge? Das Hochschulgesetz Deines Landes regelt es entweder direkt im Gesetz, nur bei entsprechender Bestimmung der Prüfungsordnung oder überhaupt nicht (Tabelle in Prüfungsanspruch verloren). Ob ein Studiengang mit anderer Modulstruktur noch als verwandt gilt, entscheidet die Zielhochschule (Verwandter Studiengang). Vor dem letzten Versuch helfen Härtefallantrag und mündliche Ergänzungsprüfung, soweit Deine Ordnung sie vorsieht: Härtefallantrag, Mündliche Ergänzungsprüfung.
Häufige Fragen
Wie oft darf ich die Mathe-Klausur wiederholen?
Das steht in der Prüfungsordnung Deines Studiengangs. Zwei bis vier Versuche sind verbreitet. In Regensburg sind es im Mathematik-Bachelor für Analysis und Lineare Algebra zwei Wiederholungen, für andere Module beliebig viele (§ 25 Abs. 1 PSO).
Kann ich Mathe im Wahlpflichtbereich ersetzen?
Nur, wenn das Modul als Wahlpflichtmodul geführt wird und Deine Ordnung den Ersatz erlaubt, in Dresden mit der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe. Ein Pflichtmodul bleibt Pflicht.
Zählt der Fehlversuch an der neuen Uni?
76 von 182 Hochschulen der Versuchsregeln-Datenbank rechnen Fehlversuche von anderen Hochschulen ausdrücklich an. Bei den übrigen 106 ist die Anrechnung nicht geregelt, nur hochschulintern geregelt oder nicht belegt (Stand: Oktober 2026). Ein Wechsel setzt Deine Mathe-Fehlversuche also nicht automatisch zurück. Die Mechanik beschreibt Uni-Wechsel vor dem Drittversuch.
Wie komme ich an meine Mathe-Klausur?
Über das Einsichtsrecht. Die Fristen setzen die Ordnungen unterschiedlich: in Regensburg ein Monat nach Bekanntgabe (§ 31), in Dresden spätestens acht Wochen (§ 29 Abs. 1), in Oldenburg ein Jahr (§ 18). Der Ablauf steht in Akteneinsicht und Klausureinsicht.
Vor dem Widerspruch: Klausur prüfen
Bei einer Rechenklausur liegt der Fehler oft in der Zählung oder im Schema. So gehst Du vor:
- Beantrage die Einsicht sofort. Sie hemmt die Widerspruchsfrist nicht; in Regensburg läuft ihr Fenster nach einem Monat ab, genau wie die Widerspruchsfrist.
- Zähle die Punkte nach. Angenommen, die Klausur hat 80 Punkte und die Bestehensgrenze liegt bei 40: Ergeben die Einzelpunkte 39 und trägt das Prüfungsamt 38 ein, entscheidet ein Rechenfehler über 5,0 oder 4,0.
- Vergleiche die Bewertung mit dem Schema. Wurde derselbe Fehler in mehreren Aufgaben jeweils neu bestraft, frag den Prüfer nach der Behandlung von Folgefehlern.
- Prüfe, ob Deine Lösung vertretbar war. Für berufsbezogene Prüfungen gilt: Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch bewertet werden (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, 1 BvR 419/81 u. a., BVerfGE 84, 34). Das ist der Antwortspielraum des Prüflings; den Bewertungsspielraum hat der Prüfer, wie in Bewertungsfehler und Antwortspielraum beschrieben.
- Wahre die Frist. Den Weg nennen die Rechtsbehelfsbelehrung und Dein Bundesland: Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe in 14 Ländern (§ 70 Abs. 1 VwGO), Klage in Berlin (§ 42 Abs. 2 LOG Berlin), freie Wahl in Bayern (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO). Die Frist sichert der Blanko-Widerspruch.
Oldenburg zeigt, wonach ein Prüfungsausschuss im Widerspruchsverfahren fragt – ordnungsgemäßes Verfahren, falscher Sachverhalt, Missachtung allgemeiner Bewertungsgrundsätze, vertretbare Lösung als falsch gewertet, sachfremde Erwägungen (§ 19 Abs. 2 BPO). Dieselben fünf Punkte kannst Du für Deine Klausur abhaken. Das Bewertungsgutachten aus der Einsicht zeigt, ob der Prüfer von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist. Für eine vertretbare Lösung legst Du dem Widerspruch eine knappe schriftliche Herleitung bei.
Quellen
- TU Dresden, Allgemeine Prüfungsordnung vom 08.10.2024: §§ 18, 19 Abs. 5, 21, 29 Verzicht, Wahlpflicht-Umwahl, Wiederholung, Einsicht
- Universität Oldenburg, Prüfungsordnung Fach-Bachelor (BPO) vom 17.07.2025, Lesefassung: §§ 15, 18, 19 Wiederholung, Einsicht, Widerspruchsverfahren
- Universität Regensburg, Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Mathematik vom 16.06.2025: §§ 8, 15, 23, 25, 31 Pflichtmodule, Wiederholung, Einsicht
- FAU Erlangen-Nürnberg, ABMPO Technische Fakultät (konsolidiert, Änderung 26.09.2024): § 32 Wiederholung und Modulwechsel
- TU Darmstadt, Allgemeine Prüfungsbestimmungen (7. Novelle, Satzungsbeilage 2023-VII): §§ 30, 32 Wiederholung, Modulwechsel, mündliche Ergänzungsprüfung
- Universität Bamberg, Allgemeine Prüfungsordnung Geistes- und Humanwissenschaften: § 13 Wiederholung und Wechsel von Wahlpflichtmodulen
- Universität Bonn, Prüfungsordnung Master Mathematics vom 11.03.2020: § 14 Wiederholung
- BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 u. a. (BVerfGE 84, 34): vertretbare Lösung darf in berufsbezogenen Prüfungen nicht als falsch bewertet werden