Versuchsregeln-Datenbank
Wie oft darfst Du eine Prüfung an Deiner Hochschule wiederholen? Durchsuche über 80 Hochschulen und alle 16 Bundesländer — mit Versuchszahlen, Härtefall- und Jokerversuchen, mündlichen Ergänzungsprüfungen und der Frage, ob Fehlversuche von einer anderen Hochschule angerechnet werden.
Was diese Datenbank zeigt
Für jede erfasste Hochschule findest Du die Versuchszahl (oder das Fristen- bzw. Fortschrittsmodell, falls es keine feste Zahl gibt), mögliche Zusatz- oder Härtefallversuche, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung existiert, ob ein Freiversuch vorgesehen ist und ob Fehlversuche einer anderen Hochschule angerechnet werden. Oben kannst Du zusätzlich Dein Bundesland auswählen, um die gesetzlichen Eckdaten zu sehen — etwa den gesetzlichen Zusatzversuch in Berlin oder die Frage, ob ein endgültiges Nichtbestehen auch auf verwandte Studiengänge durchschlägt.
Methodik und Geltungsbereich
Jeder Eintrag stammt ausschließlich aus der amtlichen Prüfungsordnung, der amtlichen Satzung oder dem Landeshochschulgesetz der jeweiligen Hochschule bzw. des jeweiligen Bundeslands — nie aus Foren, Vergleichsportalen oder Werbeaussagen. Das Stand-Datum neben jedem Eintrag zeigt, wann die Quelle zuletzt geprüft wurde. Der Status-Ampel-Punkt zeigt die Belastbarkeit der Angabe:
Wichtig: Alle Einträge beziehen sich auf Bachelor- und Masterstudiengänge, denn ausgewertet wurden die jeweiligen Rahmen- bzw. Allgemeinen Prüfungsordnungen für diese Abschlüsse. Für Staatsexamens-Studiengänge gelten eigene, bundes- oder landesrechtliche Regeln — Medizin und Zahnmedizin (Approbationsordnungen), Jura (JAG/JAPO der Länder), Pharmazie sowie Teile des Lehramts. Für diese Fächer findest Du die Regeln in unseren Fach-Artikeln: Medizin, Jura, Pharmazie, Lehramt. Einzelne Fakultäten können zudem auch im Bachelor/Master abweichende Ordnungen haben — maßgeblich ist immer die Prüfungsordnung Deines konkreten Studiengangs.
- Grün — verifiziert: Die amtliche Prüfungsordnung wurde selbst gelesen.
- Gelb — teilverifiziert: Eine amtliche Quelle liegt vor, aber z. B. nur als Beispiel-Studiengang, ältere Fassung oder mit einzelnen offenen Detailfragen.
- Grau — offen: Keine öffentliche Prüfungsordnung auffindbar. Diese Hochschulen sind trotzdem gelistet, aber ohne erfundene Versuchszahl — dort steht „Prüfungsordnung nicht öffentlich / Angabe ungesichert".
82 von 82 Hochschulen
Gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge. Staatsexamen (Medizin, Zahnmedizin, Jura, Pharmazie, teils Lehramt) folgt eigenen Regeln — siehe unsere Fach-Artikel. Maßgeblich ist immer die Prüfungsordnung Deines Studiengangs.
Weiterlesen
- Unis ohne klassischen Drittversuch — welche Hochschulen mit Fristen- statt Versuchsmodellen arbeiten.
- Härtefallantrag für einen vierten Versuch — wie ein Härtefallantrag aufgebaut ist und wo er möglich ist.
- Mündliche Ergänzungsprüfung als Jokerversuch — was eine mEP bringt und wo es sie gibt.
- Zurück zum Wegweiser — Deine nächsten Schritte in wenigen Klicks.