Informatik im Drittversuch: Fristen, Versuche, Auswege
Stand: 18. Oktober 2026
In Informatik-Bachelorstudiengängen hast Du meist drei Versuche pro Prüfung. Wichtiger als die Zahl sind drei Details der Prüfungsordnung: ob der letzte Versuch mündlich stattfindet, wie viele Zusatzchancen das Studium bietet und welche Frist für Anmeldung und Antrag gilt. An der Hochschule Zittau/Görlitz führt ein verpasster Antrag auf die zweite Wiederholung zur Exmatrikulation (§ 16 Abs. 3). In Magdeburg steht die zweite Wiederholung nur für sechs Prüfungsleistungen im ganzen Studium bereit (§ 19 Abs. 4).
Acht Regelwerke im Vergleich
Die Tabelle nennt die Regeln für den jeweiligen Informatik-Bachelor oder die hochschulweite Ordnung. Andere Studiengänge derselben Hochschule können abweichen, weitere Hochschulen zeigt die Versuchsregeln-Datenbank.
| Hochschule | Versuche | Letzter Versuch und Zusatzchance | Ordnung | Stand |
|---|---|---|---|---|
| OvGU Magdeburg, Fakultät für Informatik | 3 | zweite Wiederholung nur für höchstens 6 Prüfungsleistungen im Studium; mündlich, wenn die erste Wiederholung mündlich oder eine Klausur war | SPO Bachelor vom 25.07.2023, geändert am 02.04.2024, § 19 Abs. 4 | Oktober 2026 |
| TU Dresden | 3 | erste Wiederholung binnen eines Jahres nach Bekanntgabe; zweite Wiederholung nur zum nächstmöglichen Termin | APO vom 08.10.2024, § 21 Abs. 1 und 2 | Oktober 2026 |
| TU Darmstadt | 3 | mündliche Ergänzungsprüfung einmal pro Studiengang; Antrag binnen 4 Wochen (Ausschlussfrist), Termin spätestens 8 Wochen nach Bekanntgabe | APB (7. Novelle, Senat 22.09.2023) §§ 30, 32 | Oktober 2026 |
| RPTU Kaiserslautern-Landau | 3 | obligatorische mündliche Ergänzungsprüfung nach der zweiten schriftlichen Wiederholung; Härtefallantrag für einen erneuten letzten Versuch | PO B.Sc. Informatik vom 17.11.2025, geändert am 06.07.2026, § 18 | Oktober 2026 |
| Universität Konstanz | 2 | zweite Wiederholung nach bestandener Orientierungsprüfung auf Antrag binnen 6 Wochen, höchstens viermal im Studium | Fachbereichsseite zur PO 2021 | Oktober 2026 |
| LMU München | Fristenmodell | beliebig oft wiederholbar; freier Prüfungsversuch bei Abschluss bis zum Regeltermin; GOP nur einmal wiederholbar | PStO vom 29.11.2022, §§ 11, 13 | Oktober 2026 |
| Hochschule Zittau/Görlitz | 3 | zweite Wiederholung nur auf Antrag binnen eines Monats; danach zweite Bewertung durch einen weiteren Prüfer | PO ab Matrikel 2024 vom 06.03.2024, § 16 | Oktober 2026 |
| RWTH Aachen | 3 (Datenbank) | mündliche Ergänzungsprüfung nach der zweiten Wiederholungsklausur | Infoseite zur mündlichen Ergänzungsprüfung, keine Paragraphen | Oktober 2026 |
Magdeburg: Frist, sechs Zusatzchancen, Nichtantritt
Die Magdeburger Ordnung für Computervisualistik, Informatik, Ingenieurinformatik und Wirtschaftsinformatik hat eine eigene Frist für den Studienanfang. Wer im Wintersemester beginnt, muss bis zum Abschluss des zweiten Semesters mindestens 16 CP erwerben, bei Beginn im Sommersemester bis zum Abschluss des dritten. Danach legt der Prüfungsausschuss mit Dir Module der ersten beiden Semester fest. In ihnen musst Du 16 CP bis zum Ende des dritten Fachsemesters erwerben, in der Regel „Einführung in die Informatik“ und „Mathematik 1“. Trittst Du dort nicht an, gilt die Prüfung als erstmalig nicht bestanden, außer Du hast das nicht zu vertreten (§ 6 Abs. 8).
Eine Wiederholung soll frühestens nach sechs Wochen und spätestens bis zum Ende des zweiten folgenden Semesters stattfinden (§ 19 Abs. 1). Ein Versuch im Wintersemester 2026/27 muss deshalb spätestens im Wintersemester 2027/28 wiederholt werden. Versäumst Du die Frist selbst verschuldet, zählt die Prüfung als einmal nicht bestanden (§ 19 Abs. 3). Benotete Leistungen sind zweimal wiederholbar, aber die zweite Wiederholung nur für höchstens sechs Prüfungsleistungen im ganzen Studium (§ 19 Abs. 4). Einmal im Bachelorstudium darfst Du dort von einer angetretenen, noch nicht abgeschlossenen Prüfung zurücktreten, sofern das Fach kein Pflichtfach laut Regelstudienplan ist (§ 21).
Übungsschein und Anmeldung
Viele Informatikmodule setzen eine Studienleistung voraus. In Magdeburg können nicht bestandene Prüfungsvorleistungen beliebig oft wiederholt werden; die Bedingungen müssen die Lehrenden spätestens in der dritten Woche der Veranstaltung bekanntgeben (§ 14 Abs. 8). Unbenotete Leistungsnachweise werden nicht als Versuch gezählt (§ 19 Abs. 4). Beim Antrag auf Zulassung legst Du die Nachweise der Vorleistungen bei (§ 17 Abs. 3). In Kaiserslautern-Landau ist die Wiederholung von Studienleistungen nicht begrenzt (§ 18 Abs. 10), in Darmstadt kannst Du sie bis zum Bestehen wiederholen (§ 30 Abs. 1 APB). Ein verlorener Übungsschein kostet Dich also keinen Prüfungsversuch – wohl aber Zeit.
Mündliche Ergänzungsprüfung und Härtefall
Die Ordnungen gehen mit dem letzten Versuch verschieden um. In Kaiserslautern-Landau darf eine zweite schriftliche Wiederholung nur nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung mit 5,0 bewertet werden. Sie dauert 15 bis 30 Minuten, zwei Prüfer nehmen sie ab, das Ergebnis kann 4,0 oder schlechter lauten, und Du darfst vorher die Klausur einsehen. Meldest Du Dich nicht fristgerecht an, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden (§ 18 Abs. 3). Die erste Wiederholung liegt innerhalb von zwei, die zweite innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Prüfungszeiträumen nach dem Zeitraum des ersten Versuchs. Vor der zweiten Wiederholung empfiehlt die Ordnung dringend ein Gespräch mit der Fachstudienberatung (§ 18 Abs. 2). Zusätzlich kennt die Ordnung einen Härtefallantrag für einen erneuten letzten Versuch, etwa bei Todesfällen in der Familie oder schwerer Erkrankung naher Angehöriger (§ 18 Abs. 8).
In Darmstadt beantragst Du die mündliche Ergänzungsprüfung nach der zweiten schriftlichen Wiederholung einer Aufsichtsarbeit, einmal pro Studiengang, binnen vier Wochen nach Bekanntgabe. Geht der Antrag nicht ein, ist die Fachprüfung endgültig nicht bestanden (§ 32 Abs. 1 APB). An der RWTH gibt es sie nur für Klausuren, auf Antrag unverzüglich nach Bekanntgabe, spätestens im Einsichtstermin. Konstanz verlangt für die zweite Wiederholung einen Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss binnen sechs Wochen – wer sie nicht besteht, wird zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Die Grundlagen stehen in Mündliche Ergänzungsprüfung und Härtefallantrag.
Hochschulwechsel und verwandte Studiengänge
Wer die Hochschule wechselt, beginnt bei den Fehlversuchen nicht automatisch bei null. Die Versuchsregeln-Datenbank (Stand: Oktober 2026) umfasst 182 Hochschulen, und 76 davon rechnen Fehlversuche von anderen Hochschulen ausdrücklich an. Bei den übrigen 106 ist die Anrechnung nicht geregelt, nur hochschulintern geregelt oder nicht belegt. Magdeburg rechnet Versuche im gewählten Studiengang an jeder Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes an (§ 19 Abs. 5). Zittau/Görlitz zählt Fehlversuche an anderen deutschen Hochschulen mit (§ 16 Abs. 1 Satz 5). Die Darmstädter APB rechnet Fehlversuche an, die bei Erfolg anzuerkennen wären; die Prüfungskommission kann in besonderen Fällen, etwa beim Studiengangwechsel, davon absehen (§ 30 Abs. 1). Mehr dazu in Uni-Wechsel vor dem Drittversuch.
Bei verwandten Studiengängen gehen die Länder unterschiedlich vor: Sie erstrecken die Sperre direkt im Gesetz, nur auf Grundlage der Prüfungsordnung oder gar nicht (Tabelle in Prüfungsanspruch verloren). Ob Wirtschaftsinformatik oder ein anderes technisches Fach als verwandt gilt, entscheidet die Zielhochschule; die Einordnung beschreibt Verwandter Studiengang.
Häufige Fragen
Wie viele Versuche habe ich in Informatik?
Das steht in der Prüfungsordnung Deines Studiengangs. Drei Versuche sind verbreitet, Konstanz setzt im Basisbereich auf zwei plus Härtefallantrag, die LMU arbeitet mit Fristen statt einer Versuchszahl.
Zählt ein Übungsschein als Prüfungsversuch?
Nein, nach den Ordnungen aus der Tabelle nicht – Studienleistungen sind unbegrenzt oder bis zum Bestehen wiederholbar (RPTU § 18 Abs. 10, Darmstadt § 30 Abs. 1 APB, Magdeburg § 14 Abs. 8). Fehlt sie, versagt Magdeburg die Zulassung zur Prüfung (§ 17 Abs. 3 und 5).
Was passiert, wenn ich die Wiederholung nicht rechtzeitig mache?
Je nach Ordnung zählt der Termin als verbraucht oder die Prüfung als nicht bestanden. In Magdeburg gilt eine selbst verschuldete Fristversäumnis als einmal nicht bestanden (§ 19 Abs. 3), in Kaiserslautern-Landau die versäumte Prüfung als nicht bestanden (§ 18 Abs. 2).
Kann ich ein Wahlmodul tauschen, statt es zu wiederholen?
Oft ja. Kaiserslautern-Landau erlaubt den Tausch einer nicht bestandenen Wahlmodulprüfung ohne Anrechnung auf die Wiederholungen (§ 18 Abs. 7). In Darmstadt ist der Modulwechsel je nach Studiengang einmalig oder beliebig oft möglich (§ 30 Abs. 5 und 6 APB). Pflichtmodule lassen sich nicht tauschen.
So gehst Du nach dem letzten Versuch vor
- Bescheid und Frist prüfen: Zwei Länder weichen vom Regelfall ab. Berlin kennt in Hochschulangelegenheiten keinen Widerspruch (§ 42 Abs. 2 LOG Berlin), dort läuft die einmonatige Klagefrist, und in Bayern kannst Du zwischen Widerspruch und Klage wählen (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO). In den übrigen 14 Ländern legst Du gegen den Prüfungsbescheid Widerspruch ein, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO). Die Rechtsbehelfsbelehrung und die Seite Deines Bundeslands sagen, welcher Weg für Dich gilt. Die Schritte erklärt die Widerspruchsanleitung, die Frist wahrt der Blanko-Widerspruch.
- Zusatzchance der eigenen Ordnung nutzen: Die Antragsfristen sind kurz (vier Wochen in Darmstadt, sechs in Konstanz, ein Monat in Zittau/Görlitz).
- Zielstudiengang und Sperre klären, bevor Du Dich bewirbst.
- Beratung suchen: In Darmstadt muss der Fachbereich nach jeder nicht bestandenen Wiederholungsprüfung eine Studienberatung anbieten (§ 31 Abs. 3 APB).
Quellen
- OvGU Magdeburg, Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Informatik (Lesefassung, Amtliche Bekanntmachung Nr. 43/2024): §§ 6, 14, 17, 19, 21 Fristen, Vorleistungen, Wiederholung
- TU Dresden, Allgemeine Prüfungsordnung vom 08.10.2024: § 21 Wiederholung von Modulprüfungen
- TU Darmstadt, Allgemeine Prüfungsbestimmungen (7. Novelle, Satzungsbeilage 2023-VII): §§ 30 bis 32 Wiederholung, zweite Wiederholung, mündliche Ergänzungsprüfung
- RPTU Kaiserslautern-Landau, Prüfungsordnung Bachelor Informatik (17.11.2025): § 18 Wiederholung, mündliche Ergänzungsprüfung, Härtefall
- Universität Konstanz, Wiederholung von Prüfungen im Bachelor-Studiengang Informatik: zweite Wiederholung auf Antrag binnen sechs Wochen
- LMU München, Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Informatik (29.11.2022): §§ 11 und 13 Fristen, freier Prüfungsversuch, GOP
- Hochschule Zittau/Görlitz, Prüfungsordnung Bachelor Informatik (ab Matrikel 2024): § 16 Wiederholung, zweite Wiederholung auf Antrag
- RWTH Aachen, Mündliche Ergänzungsprüfung: Ablauf und Fristen der mündlichen Ergänzungsprüfung