Lehramt: Modul endgültig nicht bestanden – was das für Deine beiden Fächer bedeutet

Stand: 22. Juli 2026

Lehramt ist strukturell anders als die meisten anderen Studiengänge: Du studierst nicht ein Fach, sondern in der Regel zwei Unterrichtsfächer plus Bildungswissenschaften – und je nach Bundesland führt das entweder zu einem Staatsexamen oder zu einem Bachelor-/Master-Abschluss. Wenn ein Modul in einem dieser Fächer endgültig nicht bestanden ist, stellt sich sofort die bange Frage: Ist jetzt nur das eine Fach betroffen, oder das ganze Lehramtsstudium? Dieser Artikel ordnet die Systematik ein – bewusst vorsichtig, weil die konkrete Antwort fast immer von Deiner individuellen Prüfungsordnung abhängt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehramtsstudiengänge bestehen meist aus zwei Fächern plus Bildungswissenschaften – jedes Fach hat in der Regel eine eigene Fach-Prüfungsordnung mit eigener Versuchszahl.
  • Ob ein endgültig nicht bestandenes Modul nur das betroffene Fach oder das gesamte Lehramtsstudium beendet, ist keine bundeseinheitliche Frage, sondern hängt von der konkreten Prüfungsordnung und dem Einzelfall ab.
  • Deutschland kennt sowohl Länder mit Staatsexamens-Lehramt (u. a. Bayern, Hessen, Sachsen) als auch Länder mit Bachelor-/Master-Struktur sowie Mischformen – die genaue Verteilung zeigt die Tabelle unten.
  • Beispiel Universität Marburg: Die Versuchszahl wird an die jeweilige Fach-Prüfungsordnung delegiert – zwischen zwei und vier Versuchen je nach Fach, ausdrücklich ohne Freiversuch.
  • Beispiel Universität Paderborn (Lehramt Berufskolleg): Grundsätzlich drei Versuche, mit der letzten Klausurwiederholung auf Wunsch als mündliche Ersatzprüfung.

Die Zwei-Fächer-Struktur: warum sie alles komplizierter macht

Anders als in einem klassischen Ein-Fach-Studiengang studierst Du im Lehramt in aller Regel zwei Unterrichtsfächer parallel, ergänzt um Bildungswissenschaften und Praxisphasen. Das bedeutet in der Praxis: Jedes Deiner beiden Fächer folgt meist einer eigenen fachspezifischen Prüfungsordnung, mit eigener Modulstruktur und häufig auch eigener Versuchszahl. Ein Beispiel dafür liefert die Universität Marburg, wo die Versuchszahl im Bachelor ausdrücklich an die jeweilige Fach-Prüfungsordnung delegiert ist – „einmal, zweimal oder dreimal” wiederholbar, was zwischen zwei und vier Versuchen insgesamt bedeutet, je nachdem, welches Fach betroffen ist.

Für Dich heißt das: Die Frage „Wie viele Versuche habe ich noch?” lässt sich im Lehramt selten mit einer einzigen Zahl beantworten – sie hängt davon ab, in welchem der beiden Fächer das betroffene Modul liegt.

Ob ein endgültig nicht bestandenes Modul in nur einem der beiden Fächer automatisch auch das andere Fach bzw. das gesamte Lehramtsstudium beendet, oder ob ein Fachwechsel innerhalb des Lehramtsstudiums möglich bleibt, unterscheidet sich stark zwischen Hochschulen und Bundesländern – kläre das vor einer konkreten Einordnung unbedingt anhand der eigenen Lehramtsprüfungsordnung sowie des jeweiligen Landeslehrerbildungsgesetzes.

Was sich aus dieser Struktur aber vorsichtig ableiten lässt: Weil beide Fächer formal eigenständige Prüfungsleistungen mit eigenen Prüfungsordnungen sind, ist es zumindest denkbar, dass ein endgültiges Nichtbestehen in einem Fach nicht zwangsläufig das gesamte Studium beendet, sondern im Einzelfall auch „nur” einen Fachwechsel innerhalb des Lehramtsstudiums nach sich ziehen kann. Verlass Dich darauf aber nicht ungeprüft – kläre das so früh wie möglich mit dem zuständigen Prüfungsamt, idealerweise schriftlich, sobald sich ein Scheitern abzeichnet.

Staatsexamens-Länder vs. BA/MA-Länder: nur ein Systematik-Hinweis

Die Lehramtsausbildung in Deutschland ist historisch gewachsen und wird nicht bundeseinheitlich organisiert: Manche Bundesländer haben nach der Bologna-Reform auf eine Bachelor-/Master-Struktur umgestellt, andere haben – ganz oder für bestimmte Schulformen – am klassischen Staatsexamen festgehalten. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie ähnlich wie bei Jura darüber entscheiden kann, ob eher die Logik einer uni-internen Prüfung oder die eines bundes- beziehungsweise landesrechtlich stärker regulierten Staatsexamens greift – vergleichbar mit der Abgrenzung, die für das Jurastudium in Jura: Zwischenprüfung oder Schwerpunkt endgültig nicht bestanden beschrieben wird.

Nach dem KMK-„Sachstand in der Lehrkräftebildung” (Stand 01.06.2026) lässt sich die Verteilung so zusammenfassen:

ModellBundesländer
Staatsexamen (alle Lehramtstypen)Bayern, Hessen, Sachsen
Überwiegend StaatsexamenMecklenburg-Vorpommern (außer berufliche Fachrichtungen), Sachsen-Anhalt (mit zusätzlichen Q-Master-Wegen)
Beide Modelle parallelSaarland, Thüringen (Staatsexamen in Jena, Bachelor/Master in Erfurt)
Nur Bachelor/MasterBaden-Württemberg (Staatsexamen für das gymnasiale Lehramt zum 31.07.2025 ausgelaufen), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Für Dich bedeutet das ganz praktisch: Bevor Du irgendeine Strategie planst, solltest Du klären, ob Dein Lehramtsstudium in Deinem Bundesland als Staatsexamen oder als Bachelor-/Master-Struktur organisiert ist – das entscheidet mit darüber, welche der auf diesem Portal beschriebenen Mechanismen (etwa Uni-Wechsel vor dem letzten Versuch) für Dich überhaupt infrage kommen.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Universität Marburg: Versuchszahl je Fach, kein Freiversuch

An der Universität Marburg ist die Versuchszahl, wie oben beschrieben, an die jeweilige Fach-Prüfungsordnung delegiert – im Bachelor zwischen zwei und vier Versuchen, im Master „einmal oder zweimal” mit teils benannten Modulen, die eine dritte Wiederholung erlauben. Bemerkenswert: Die Prüfungsordnung stellt ausdrücklich klar, dass „ein Freiversuch nicht vorgesehen” ist – ein Formulierungsdetail, das in Marburg wörtlich so in der Ordnung steht und zeigt, wie unterschiedlich Hochschulen mit dem sonst verbreiteten Freiversuchs-Instrument umgehen. Externe Fehlversuche werden nach § 21 Abs. 7 der Marburger Bestimmungen angerechnet, „wenn sie bei Bestehen anerkannt worden wären” – ein Detail, das bei einem geplanten Hochschulwechsel unbedingt vorab zu klären ist.

Universität Paderborn: drei Versuche, mündliche Ersatzprüfung

Für das Lehramt am Berufskolleg gelten an der Universität Paderborn grundsätzlich drei Versuche. Eine Besonderheit: Die letzte Klausurwiederholung kann auf Wunsch als mündliche Ersatzprüfung stattfinden, sofern die jeweiligen Besonderen Bestimmungen das vorsehen – kein zusätzlicher Versuch, aber ein alternatives Prüfungsformat, das für manche Studierende die realistischeren Erfolgschancen bietet.

Beide Beispiele zeigen: Auch innerhalb des Lehramtsstudiums gibt es kein bundeseinheitliches Muster. Die vollständige, laufend gepflegte Übersicht mit weiteren Hochschulen und Quellenangaben findest Du im Versuchsregeln-Tool.

Wenn das Modul schon endgültig nicht bestanden ist

Ist der Fehlversuch bereits endgültig, bleiben grundsätzlich die gleichen Wege offen, die auch für andere Fächer gelten – ergänzt um die lehramtsspezifische Frage, ob ein Fachwechsel innerhalb des Studiums realistisch ist:

Häufige Fragen

Beendet ein endgültig nicht bestandenes Modul in einem Fach automatisch mein gesamtes Lehramtsstudium?

Nicht zwangsläufig, aber auch nicht ausgeschlossen – das hängt stark von Deiner konkreten Prüfungsordnung und dem betroffenen Bundesland ab. Kläre das so früh wie möglich schriftlich mit Deinem Prüfungsamt.

Ist Lehramt überall ein Staatsexamen?

Nein. Nur Bayern, Hessen und Sachsen organisieren das Lehramt durchgängig als Staatsexamen; in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gilt das überwiegend, in Saarland und Thüringen laufen beide Modelle parallel. Die übrigen Länder setzen auf eine Bachelor-/Master-Struktur (Quelle: KMK-Sachstand Lehrkräftebildung, Stand 01.06.2026).

Kann ich innerhalb des Lehramtsstudiums einfach das betroffene Fach wechseln?

Möglich, aber nicht garantiert – auch das hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung und der Frage ab, ob es sich um ein „verwandtes” oder ein völlig anderes Fach handelt. Kläre die konkreten Bedingungen direkt beim Prüfungsamt.

Wie viele Versuche habe ich in meinem Lehramtsfach?

Das hängt vollständig von der Fach-Prüfungsordnung ab – in Marburg etwa zwischen zwei und vier Versuchen je nach Fach, in Paderborn grundsätzlich drei. Prüfe das im Versuchsregeln-Tool oder direkt in Deiner Prüfungsordnung.

Was, wenn ich schon endgültig durchgefallen bin?

Dann bleiben je nach Situation Härtefallantrag, Widerspruch, ein interner Fachwechsel oder ein Wechsel in ein verwandtes Studienfach als mögliche Wege. Der Wegweiser hilft Dir, Deine konkrete Situation einzuordnen.

Nächste Schritte

Dieses Portal informiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer laufenden Frist oder einer schwierigen Entscheidung hilft eine kurze Rücksprache mit dem AStA oder einem Anwalt für Prüfungsrecht mehr als jeder Artikel.