BWL Drittversuch nicht bestanden: Versuche und Auswege
Stand: 18. Oktober 2026
In BWL-Bachelorstudiengängen hast Du pro Prüfung meist drei Versuche, also den Erstversuch und zwei Wiederholungen. Es gibt Ausnahmen in beide Richtungen. Die Universität Mannheim erlaubt im Bachelor BWL nur eine Wiederholung und gibt dazu zwei Joker für das gesamte Studium – die TU Dortmund lässt für eine einzige Prüfungsleistung einen vierten Versuch auf Antrag zu, die FU Berlin zählt bis zu vier Versuche. In Hohenheim sind Wirtschaftsmathematik, Statistik und Rechnungswesen Pflichtmodule, ein einziges davon kann den Studiengang beenden. Was in der Prüfungsordnung Deines Studiengangs steht, bestimmt deshalb Deine nächsten Schritte.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Versuche sind der Regelfall: 131 von 182 Einträgen der Versuchsregeln-Datenbank haben drei (Stand: Oktober 2026). Mannheim (zwei plus Joker), Dortmund (drei plus Antragsversuch) und die FU Berlin (vier) weichen ab.
- Ein endgültig nicht bestandenes Pflichtmodul beendet den Studiengang. In Hohenheim folgt die Exmatrikulation (§ 25 PO, § 62 Abs. 2 Nr. 3 LHG).
- Gegen den Bescheid legst Du innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 70 Abs. 1 VwGO); in Berlin läuft stattdessen die Klagefrist.
Wie viele Versuche BWL-Ordnungen geben
Die Tabelle zeigt sechs Ordnungen aus der Versuchsregeln-Datenbank. Jede gilt für den genannten Studiengang; andere Studiengänge derselben Hochschule können abweichen.
| Hochschule und Studiengang | Versuche | Zusatzchance | Ordnung | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Universität Mannheim, B.Sc. BWL | 2 | Joker: zweite Wiederholung in höchstens 2 Fällen im ganzen Studium, nicht für Orientierungsphase und Bachelorarbeit | PO BWL vom 25.04.2012 (11. Änderung vom 11.12.2025), § 17 Abs. 3 | Oktober 2026 |
| Universität Hohenheim, B.Sc. Wirtschaftswissenschaften | 3 | keine genannt | PO vom 17.11.2025, § 23 Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 3 | Oktober 2026 |
| TU Dortmund, B.Sc. Wirtschaftswissenschaften | 3 | eine einzige Prüfungsleistung ein drittes Mal wiederholbar, auf Antrag | PO vom 07.06.2023, § 16 Abs. 1 | Oktober 2026 |
| FU Berlin | 4, die Fach-PO kann auf 3 absenken | Beratungshinweis nach dem vorletzten Versuch, Zusatzversuch nach BerlHG | RSPO § 20 Abs. 3 (Wiederholungsregel seit 01.10.2015) | Juli 2026 |
| Universität Hamburg, Fakultät WiSo | 3 | keine Angabe | PO WiSo vom 08.05.2024, § 10 Abs. 1 | Juli 2026 |
| Universität Augsburg, B.Sc. BWL | keine Zählung, Fristenmodell | 180 Leistungspunkte in 8 Fachsemestern, 30 Leistungspunkte bis Ende des 2. Fachsemesters | APrüfO, PO BWL §§ 16, 17, 20 | Juli 2026 |
Mannheim zieht die engste Grenze. Scheitert dort eine Prüfung im Wiederholungsversuch, setzt Du einen Joker ein. Zwei solche Fälle sind im ganzen Studium erlaubt; scheitert eine dritte Prüfung im Wiederholungsversuch, ist sie endgültig nicht bestanden (§ 17 Abs. 3 und 6). Fehlt Dir zum Bachelor nur noch ein einziges Modul, kannst Du eine zeitnahe mündliche Prüfung beantragen, wenn das Warten auf die schriftliche Wiederholung eine außergewöhnliche Härte wäre, etwa weil der nächste Termin erst im Folgejahr liegt. Den Antrag richtest Du unverzüglich nach Bekanntgabe des Nichtbestehens schriftlich an den Prüfungsausschuss und legst die Gründe dar; genehmigt wird er nur im Einvernehmen mit dem Prüfer (§ 17 Abs. 5).
In Dortmund entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über den vierten Versuch (§ 16 Abs. 1 Satz 2). Eine Antragsfrist nennt § 16 nicht; frag trotzdem sofort nach, bevor Du Dich für den Termin abmeldest. Ein Mustersatz: „Ich beantrage nach § 16 Abs. 1 Satz 2 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften vom 7. Juni 2023 die Zulassung zu einer dritten Wiederholung im Modul [Modulname]. Die zweite Wiederholung habe ich am [Datum] nicht bestanden. Ich bitte um eine schriftliche Entscheidung.“ Wie ein Härtefall- oder Zusatzantrag aufgebaut wird, steht in Härtefallantrag: der 4. Versuch auf Antrag.
Berlin regelt den Zusatzversuch im Gesetz (§ 30 Abs. 4 BerlHG); Einzelheiten stehen in Vierter Versuch in Berlin. Hochschulen mit Fristen statt Versuchszahlen erklärt Unis ohne Drittversuch.
Welche Module das Aus bedeuten können
Hohenheim führt im Bereich „Methodische Grundlagen“ fünf Pflichtmodule mit je 6 ECTS-Credits, darunter Wirtschaftsmathematik, Einführung in die statistische Datenanalyse und Stichprobenbasierte Datenanalyse. Im BWL-Bereich kommen Rechnungslegung, Produktion & Interne Unternehmensrechnung sowie Investition & Finanzierung hinzu (§ 35 Abs. 3 und 4). Scheitert der letztmögliche Versuch in einem dieser Module, ist das Modul endgültig nicht bestanden (§ 24), der Prüfungsanspruch geht verloren (§ 25 Abs. 1) und Hohenheim exmatrikuliert nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 LHG (§ 25 Abs. 2).
In Dortmund besteht die Bachelorprüfung aus 19 Modulen mit zusammen 180 Leistungspunkten. Sie ist endgültig nicht bestanden, wenn nicht alle Module bestanden sind und keine Wiederholung mehr möglich ist (§ 15 Abs. 5). Nur im Modul 10 darfst Du bei einer Wiederholung zu einem anderen Modul wechseln, die Fehlversuche werden dabei angerechnet (§ 16 Abs. 1 Satz 4). Eine nicht bestandene Studienleistung kannst Du dort beliebig oft wiederholen (§ 16 Abs. 3) – sie zählt nicht als Prüfungsversuch. Auch in Mannheim lassen sich nicht bestandene Vorleistungen wiederholen. Fällt die zugehörige Prüfung im selben Semester durch, musst Du die Vorleistung in der Regel erneut erbringen, über Ausnahmen entscheidet der Prüfer des neuen Versuchs auf Deinen Antrag (§ 17 Abs. 2).
Das Zeitfenster rechnen
Neben den Versuchen laufen Fristen, und sie können früher enden als die Versuche. In Hohenheim beträgt die Regelstudienzeit sechs Semester, der Prüfungsanspruch erlischt aber erst, wenn die Bachelorprüfung nicht bis zum Ende des letzten Prüfungszeitraums des neunten Fachsemesters bestanden ist (§ 10). Wer im Wintersemester 2023/24 begonnen hat, erreicht das neunte Fachsemester im Wintersemester 2027/28, sofern keine Semester pausiert wurden. Versäumst Du in Hohenheim die Frist für eine letzte Wiederholung, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, Du hast das Versäumnis nicht zu vertreten (§ 23 Abs. 4). In Mannheim wirst Du nach einem nicht bestandenen Versuch zum nächsten Prüfungstermin desselben Semesters pflichtangemeldet. Eine Pflichtanmeldung über Semestergrenzen hinweg gibt es nicht, für ein späteres Semester musst Du Dich selbst melden (§ 14 Abs. 1).
Nach dem endgültigen Nichtbestehen: Fach oder Hochschule wechseln
Fehlversuche verschwinden bei einem Hochschulwechsel nicht von selbst. In der Versuchsregeln-Datenbank rechnen 76 der 182 Hochschulen Fehlversuche von anderen Hochschulen ausdrücklich an; bei den übrigen 106 ist die Anrechnung nicht geregelt, nur hochschulintern geregelt oder nicht belegt (Stand Oktober 2026). Ob Deine Zielhochschule dazugehört, klärt Uni-Wechsel vor dem Drittversuch.
Für verwandte Studiengänge kennen die Landesgesetze drei Modelle: Das Hochschulgesetz Deines Landes erstreckt die Sperre direkt auf sie, überlässt es der Prüfungsordnung oder erfasst sie gar nicht (Tabelle in Prüfungsanspruch verloren). Hohenheim lässt zu Modulprüfungen nur zu, wer seinen Prüfungsanspruch im Studiengang und in verwandten Studiengängen noch hat (§ 14 Abs. 1 Buchst. b). Welche Studiengänge als verwandt gelten, entscheidet die Zielhochschule; Wirtschaftsinformatik, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsingenieurwesen sind mögliche Richtungen – ein sicherer Ausweg sind sie nicht. Die Prüfung beschreibt Verwandter Studiengang, den Wechsel an eine Fachhochschule Von der Uni an die FH, den Sonderfall der Fernuniversität FernUni Hagen nach Zwangsexmatrikulation.
Wenn der Bescheid schon da ist
Gegen den Prüfungsbescheid läuft ab Bekanntgabe eine Frist von einem Monat, und welcher Rechtsbehelf gilt, hängt vom Land ab: In 14 Ländern ist es der Widerspruch (§ 70 Abs. 1 VwGO), Berlin kennt in Hochschulangelegenheiten keinen Widerspruch (§ 42 Abs. 2 LOG Berlin) und lässt stattdessen die einmonatige Klagefrist laufen, Bayern lässt Dir die Wahl zwischen Widerspruch und Klage (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid; was sonst für Dein Land gilt, steht auf der Seite Deines Bundeslands. Die Schritte erklärt die Widerspruchsanleitung, die Frist wahrt der Blanko-Widerspruch, den Text erzeugt der Widerspruch-Generator. Sieht Deine Ordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung vor, hat sie meist kurze Antragsfristen, die oft vor der Widerspruchsfrist ablaufen: Mündliche Ergänzungsprüfung.
Häufige Fragen
Wie viele Versuche habe ich in einem BWL-Modul?
Das steht in der Prüfungsordnung Deines Studiengangs. Üblich sind drei Versuche; Mannheim gibt im Bachelor BWL zwei Versuche und bis zu zwei Joker im ganzen Studium, Dortmund einen vierten Versuch für eine einzige Prüfungsleistung auf Antrag.
Was ist ein Joker in der Prüfungsordnung?
Ein Joker ist eine zweite Wiederholung, die Du nur in einer festen Zahl von Fällen einsetzen darfst. In Mannheim sind es höchstens zwei im gesamten Bachelorstudium, ausgenommen sind die Orientierungsphase und die Bachelorarbeit (§ 17 Abs. 3).
Kann ich nach dem endgültigen Nichtbestehen an eine FH wechseln?
Das hängt vom Hochschulgesetz des Zielstudiengangs ab: Die Sperre kann sich auf verwandte Studiengänge erstrecken, auch an einer Fachhochschule. Nachfragen bei der Zielhochschule lohnt sich, bevor Du Dich bewirbst, Hintergründe stehen in Von der Uni an die FH.
Gibt es in BWL eine mündliche Alternative zur Klausur?
Nur wenn Deine Ordnung sie vorsieht. Mannheim erlaubt sie auf Antrag, wenn nur noch ein Modul fehlt und das Warten auf die schriftliche Wiederholung eine außergewöhnliche Härte wäre (§ 17 Abs. 5). In § 16 der Dortmunder WiWi-Ordnung steht stattdessen der Antragsversuch.
Kann ich ein Pflichtmodul durch ein anderes ersetzen?
Ein Pflichtmodul musst Du bestehen. Ersatz gibt es nur dort, wo die Ordnung ihn ausdrücklich erlaubt, in Dortmund zum Beispiel allein im Modul 10 (§ 16 Abs. 1 Satz 4). Wie solche Ersatzregeln allgemein aussehen, beschreibt Mathe-Modul endgültig nicht bestanden.
Quellen
- Universität Mannheim, Prüfungsordnung Bachelor Betriebswirtschaftslehre (Lesefassung): § 14 Abs. 1 Pflichtanmeldung, § 17 Abs. 2, 3, 5 und 6 Wiederholung, Joker, mündliche Prüfung
- Universität Hohenheim, Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaften vom 17.11.2025: §§ 10, 14, 23 bis 25, 33, 35 Fristen, Wiederholung, Pflichtmodule
- TU Dortmund, Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaften vom 07.06.2023: § 15 Abs. 5, § 16 Wiederholung und Antragsversuch
- FU Berlin, Handreichung zur RSPO (Stand 19.06.2015): § 20 Abs. 3 RSPO, bis zu drei Wiederholungen
- § 70 VwGO, Form und Frist des Widerspruchs: Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe