Die mündliche Ergänzungsprüfung: Wo der „Jokerversuch“ existiert und wie er abläuft
Stand: 19. Juli 2026
Nicht überall endet eine dritte nicht bestandene Prüfung sofort mit dem endgültigen Nichtbestehen. An einigen Hochschulen gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung – im Studierendenjargon oft „Jokerversuch” genannt. Dieser Artikel erklärt, wo sie verifiziert existiert, wie sie abläuft und worauf Du bei der Frist achten musst.
Der Begriff „Jokerversuch” ist dabei umgangssprachlich und weckt möglicherweise falsche Erwartungen: Es handelt sich nicht um eine beliebig einsetzbare Zusatzchance, sondern um eine eng geregelte, meist einmalige Möglichkeit mit sehr kurzen Antragsfristen. Wer sie nutzen will, muss vor allem schnell und vorbereitet sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Verifiziert existiert die mündliche Ergänzungsprüfung unter anderem an der RWTH Aachen, der TU Darmstadt, der Universität Kassel und der Jade Hochschule.
- Sie greift in der Regel erst nach einer bestandenen Anzahl von Fehlversuchen als letzte Chance vor dem endgültigen Nichtbestehen.
- Die Fristen für den Antrag unterscheiden sich stark: An der RWTH Aachen musst Du sofort nach Bekanntgabe des Ergebnisses reagieren, an der TU Darmstadt hast Du nach § 32 APB vier Wochen Zeit.
- Bestehst Du die Ergänzungsprüfung, wird die Note in der Regel auf 4,0 festgesetzt – es zählt das Bestehen, nicht eine bessere Note.
- Ob Deine Hochschule diese Möglichkeit vorsieht, ist nicht selbstverständlich – prüfe zwingend Deine eigene Prüfungsordnung.
Was die mündliche Ergänzungsprüfung ist
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist eine zusätzliche, meist mündliche Prüfung, die nach einer eigentlich endgültig nicht bestandenen schriftlichen Prüfung noch einmal die Chance gibt, das Modul doch noch zu bestehen. Sie ist keine bundesweite Selbstverständlichkeit, sondern eine Regelung, die einzelne Hochschulen in ihrer Prüfungsordnung verankert haben. Wo es sie gibt, ist sie in der Regel die letzte reguläre Chance vor dem endgültigen Nichtbestehen – und damit ein wichtiger Punkt, den Du kennen solltest, bevor Du andere, aufwendigere Wege wie Widerspruch oder Härtefallantrag gehst.
Der praktische Vorteil gegenüber einem Widerspruch liegt auf der Hand: Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein regulärer, in der Prüfungsordnung vorgesehener Weg – kein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, sondern ein zusätzlicher, von vornherein eingeplanter Prüfungsversuch. Wenn Deine Hochschule sie anbietet, ist sie deshalb oft der unkompliziertere erste Schritt, bevor Du überhaupt in eine Anfechtung einsteigst.
Wo es die mündliche Ergänzungsprüfung verifiziert gibt
| Hochschule | Besonderheiten laut Recherche |
|---|---|
| RWTH Aachen | Nach dem 3. Versuch, Note wird bei Bestehen auf 4,0 festgesetzt, Antrag muss sofort nach Bekanntgabe des Ergebnisses gestellt werden |
| TU Darmstadt | Geregelt in § 32 APB, einmal pro Prüfungsordnung möglich, Antragsfrist 4 Wochen |
| Universität Kassel | Nach § 18a nach nicht bestandener 2. schriftlicher Wiederholung möglich, einmalig pro Studiengang, Antragsfrist 4 Wochen (Ausschlussfrist), Ergebnis bei Bestehen 4,0/5,0 |
| Jade Hochschule | Bietet die mündliche Ergänzungsprüfung laut Allgemeiner Bachelorprüfungsordnung an; genaue Bedingungen liegen uns nicht verifiziert vor |
Laut Recherche handelt es sich um eine eher hessische Tradition, die sich auch bei einzelnen niedersächsischen Fachhochschulen findet. Das heißt nicht automatisch, dass jede Hochschule in diesen Bundesländern die Regelung kennt – ob sie an Deiner Hochschule existiert, steht ausschließlich in Deiner eigenen Prüfungsordnung.
Inzwischen sind noch weitere mündliche Ergänzungsprüfungen verifiziert: Die HAW Hamburg erlaubt sie bis zu dreimal im gesamten Studium, ohne dass sie selbst als Versuch zählt. Die Hochschule Hannover (Fakultät IV) schreibt sie in der zweiten Wiederholung vor einer 5,0 zwingend vor, ebenfalls maximal dreimal im Studium. An der RPTU ist sie nach neueren Prüfungsordnungen nach der zweiten schriftlichen Wiederholung obligatorisch. Und an der Universität Duisburg-Essen sowie der FH Aachen existiert sie, ist dort aber von der jeweiligen Fach-Prüfungsordnung abhängig. Die vollständige, laufend gepflegte Übersicht mit weiteren Hochschulen und Quellenangaben findest Du im Versuchsregeln-Tool.
Wie der Ablauf grundsätzlich aussieht
Auch wenn sich die Details je Hochschule unterscheiden, folgt der Ablauf meist einem ähnlichen Muster:
- Die schriftliche Prüfung wird zum letzten regulären Versuch (meist dem dritten) nicht bestanden.
- Du stellst einen Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung – die Frist dafür ist entscheidend und variiert stark (siehe unten).
- Die mündliche Prüfung findet statt, meist zeitnah nach dem Antrag.
- Bestehst Du sie, wird das Modul insgesamt als bestanden gewertet – bei der RWTH Aachen ausdrücklich mit der Note 4,0, unabhängig davon, wie gut die mündliche Leistung tatsächlich war.
Die Antragsfrist ist der kritischste Punkt
Die größte Falle bei der mündlichen Ergänzungsprüfung ist eine verpasste Antragsfrist:
- RWTH Aachen: Der Antrag muss sofort nach Bekanntgabe des Ergebnisses gestellt werden – hier zählt buchstäblich jeder Tag.
- TU Darmstadt: Nach § 32 APB hast Du vier Wochen Zeit, den Antrag zu stellen, und die Möglichkeit besteht einmal pro Prüfungsordnung.
Wenn Du an einer Hochschule mit dieser Regelung studierst, solltest Du Dich idealerweise schon vor dem dritten Versuch informieren, wie kurz die Antragsfrist ist – nach dem Ergebnis ist oft keine Zeit mehr, das erst zu recherchieren.
Praktisch bedeutet das: Sobald die Prüfungsordnung Deiner Hochschule eine mündliche Ergänzungsprüfung vorsieht, lohnt es sich, den genauen Wortlaut der entsprechenden Vorschrift schon vor dem entscheidenden Prüfungstermin zu kennen und griffbereit zu haben – inklusive der Frage, bei wem und in welcher Form der Antrag zu stellen ist. Wer diese Informationen erst nach dem Ergebnis zusammensucht, hat bei einer Frist wie „sofort nach Bekanntgabe” möglicherweise schon verloren.
Gibt es Ausschlussgründe?
Zu allgemeinen Ausschlussgründen (etwa bereits genutzte Ergänzungsprüfungen in anderen Modulen oder formale Voraussetzungen) liegt uns keine verifizierte, hochschulübergreifende Aussage vor. Verlasse Dich hier ausschließlich auf die Prüfungsordnung Deiner eigenen Hochschule oder eine Beratung durch das Prüfungsamt.
Denkbar sind grundsätzlich Einschränkungen wie eine Begrenzung auf ein Modul pro Studienverlauf, ein Ausschluss bei bereits erfolgter Beurlaubung oder formale Fristen für die Anmeldung zum mündlichen Termin selbst. Da solche Details je nach Prüfungsordnung stark variieren, ersetzt kein allgemeiner Artikel das direkte Gespräch mit dem zuständigen Prüfungsamt, sobald absehbar ist, dass Du auf die Ergänzungsprüfung angewiesen sein könntest.
Wenn Deine Hochschule keine Ergänzungsprüfung kennt
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein Sonderweg einzelner Hochschulen, kein bundesweiter Standard. Kennt Deine Prüfungsordnung diese Möglichkeit nicht, bleiben Dir je nach Situation andere Wege: der Härtefallantrag auf einen vierten Versuch, sofern Deine Hochschule diesen vorsieht, oder – wenn der reguläre Prüfungsanspruch bereits verloren ist – der Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid.
Häufige Fragen
Gibt es die mündliche Ergänzungsprüfung an jeder Hochschule?
Nein. Verifiziert ist sie unter anderem an der RWTH Aachen, der TU Darmstadt, der Universität Kassel und der Jade Hochschule. Ob Deine Hochschule eine vergleichbare Regelung kennt, steht ausschließlich in Deiner eigenen Prüfungsordnung.
Wie schnell muss ich den Antrag stellen?
Das hängt stark von der Hochschule ab: An der RWTH Aachen sofort nach Bekanntgabe des Ergebnisses, an der TU Darmstadt innerhalb von vier Wochen nach § 32 APB.
Welche Note bekomme ich, wenn ich die Ergänzungsprüfung bestehe?
An der RWTH Aachen wird die Note bei Bestehen auf 4,0 festgesetzt – es zählt das Bestehen des Moduls, nicht eine bessere Bewertung.
Kann ich die mündliche Ergänzungsprüfung mehrfach nutzen?
An der TU Darmstadt ist sie laut § 32 APB einmal pro Prüfungsordnung möglich. Zu anderen Hochschulen liegt uns keine verifizierte Aussage vor.
Was, wenn ich die Frist für den Antrag verpasse?
Dann entfällt in der Regel diese Möglichkeit, und es bleibt beim endgültigen Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung. Prüfe in diesem Fall, ob ein Widerspruch oder Härtefallantrag noch infrage kommt.
Wo finde ich verlässlich, ob meine Hochschule eine mündliche Ergänzungsprüfung anbietet?
Ausschließlich in Deiner eigenen Prüfungsordnung oder durch eine direkte Nachfrage beim Prüfungsamt. Weder diese Liste noch allgemeine Forenberichte ersetzen den Blick in das für Dich verbindliche Regelwerk.
Nächste Schritte
Prüfe parallel, ob für Dich ein Härtefallantrag auf einen vierten Versuch infrage kommt, informiere Dich über die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Widerspruch für den Fall eines bereits ergangenen Bescheids und lies, warum der Zeitpunkt insgesamt vor oder nach dem endgültigen Nichtbestehen über Deine Optionen entscheidet.