Unis ohne Drittversuch: TU München & Co.
Stand: 18. Oktober 2026
Es gibt Hochschulen, die Modulprüfungen nicht an eine feste Zahl von Versuchen binden. Sie arbeiten mit Fristen und Mindestleistungen: Wer innerhalb der Fristen genug Credits erreicht, darf Module wiederholen, wer sie verfehlt, hat den Studiengang endgültig nicht bestanden. Das hilft bei der Wahl einer neuen Hochschule vor einem Neustart. Ein anderswo endgültig verlorener Prüfungsanspruch lebt dadurch nicht wieder auf.
Beispiele aus der Versuchsregeln-Datenbank
Die Tabelle zeigt neun Hochschulen aus unserer Versuchsregeln-Datenbank. Für Deinen Studiengang gilt die Ordnung, die Du dort studierst: Viele dieser Hochschulen haben je Studiengang eigene Prüfungsordnungen, die abweichen können.
| Hochschule | Modell | Grenze oder Frist | Orientierungsprüfung | Externe Anrechnung | Ordnung | Stand |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TU München | beliebig oft wiederholbar, solange der Studienfortschritt stimmt | Bachelor mit sechs Semestern: 30 Credits bis Ende des 3. Fachsemesters, 180 bis Ende des 8. | nach FPSO, in der Regel eine Wiederholung | keine Angabe | APSO § 10 Abs. 3, § 24 Abs. 6 | Juli 2026 |
| LMU München | beliebig oft wiederholbar innerhalb der Fristen | nicht bestanden bis Ende des 2. Fachsemesters nach dem Regeltermin: endgültig nicht bestanden | bis Ende des 1. Fachsemesters, eine Wiederholung | nicht geregelt | PStO B.Sc. Informatik (29.11.2022) § 11 Abs. 5 und 7 | Juli 2026 |
| Universität Würzburg | Fristenmodell | 180 ECTS bis Regelstudienzeit plus 2 Fachsemester, ein weiteres Semester danach endgültig | 20 ECTS bis Ende des 2. Fachsemesters, Wiederholung 30 ECTS bis Ende des 3. | Orientierungsfristen beginnen beim Studiengang- oder Hochschulwechsel neu (§ 12 Abs. 4 S. 8 und 9); Einschreibung wird nach endgültigem Nichtbestehen an anderer Hochschule versagt (§ 5 Abs. 1) | ASPO § 12 Abs. 3 und 4 | Juli 2026 |
| Universität Augsburg | Fristenmodell | 180 Leistungspunkte in 8 Fachsemestern | 30 Leistungspunkte bis Ende des 2. Fachsemesters | keine Angabe | APrüfO, B.Sc. BWL §§ 16, 17, 20 | Juli 2026 |
| TH Augsburg | drei Versuche, ein vierter für ein Modul | Regelstudienzeit plus 2 Semester | keine Angabe | ungeregelt | APO § 13 Abs. 3, § 14 | Oktober 2026 |
| Universität Bamberg | unbegrenzt bis zur Höchststudiendauer | ECTS-Fortschritt, Frist bis zum 2. Fachsemester nach der Regelstudienzeit | keine Angabe | ungeregelt | APO (Geistes- und Humanwissenschaften) § 13 Abs. 1, § 3 | August 2026 |
| Universität Bremen | fünf Semester je Prüfung, Zahl der Versuche unerheblich | Bachelorarbeit nur einmal wiederholbar | keine Angabe | ja, auf die Fristen angerechnet | AT-BPO § 20 Abs. 6, § 21 Abs. 1 | Juli 2026 |
| Universität Bielefeld | keine Begrenzung der Wiederholbarkeit | auch in der Medizin für Modulprüfungen; Abschlussprüfung des 1. Abschnitts und Staatsprüfungen begrenzt | keine Angabe | gegenstandslos | Bielefelder Studienmodell, Rahmenregelungen 18.12.2020 | Juli 2026 |
| Universität Hamburg | Versuche je Fakultät | 3 (WiSo) bzw. 4 (MIN) | keine Angabe | ungeregelt | Fakultäts-POs § 10 Abs. 1 | Juli 2026 |
TU München: Studienfortschritt statt Versuchszahl
Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) der TUM nennt für Modulprüfungen keine feste Zahl von Wiederholungen: Nicht bestandene Modulprüfungen können unter Beachtung der Fristen des § 10 beliebig oft wiederholt werden (§ 24 Abs. 6 S. 3). Das gilt nicht für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP). Dort ist in der Regel nur eine Wiederholung möglich (S. 1). Die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) regelt, ob höchstens zwei oder beliebig viele Wiederholungen innerhalb der Fristen zulässig sind (S. 2). Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden (Abs. 7).
Der Druck liegt beim Gesamtfortschritt (§ 10). Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters musst Du eine in der FPSO bestimmte Zahl von Grundlagenprüfungen bestehen, in einem sechssemestrigen Bachelor dazu mindestens 30 Credits bis zum Ende des 3. Fachsemesters, 60 bis zum 4., 90 bis zum 5., 120 bis zum 6., 150 bis zum 7. und 180 bis zum 8. Fachsemester. Wer den Nachweis nicht führen kann, hat die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden (§ 23 Abs. 3 Nr. 4). Die Lesefassung der APSO trägt den Stand der 8. Änderungssatzung vom 04.08.2022, die FPSO Deines Studiengangs kann abweichen.
Ein Beispiel für die GOP gibt die Prüfungsseite des Bachelors Physik: Jede GOP-Modulprüfung muss nach zwei Versuchen bestanden sein. Wer in genau einer von drei GOP-Modulprüfungen zweimal nicht bestanden hat, erhält einen Rettungsversuch, mündlich oder als kurzer schriftlicher Test. Bei 4,0 geht das Studium weiter, sonst ist der Bachelor Physik endgültig nicht bestanden. Verallgemeinern lässt sich das nicht, die Regel steht in der Physik-FPSO.
Warum Fristenmodelle keine Entwarnung sind
Credit-Hürden verschieben den Druck von der einzelnen Prüfung auf den Fortschritt. An der Universität Würzburg gilt das Studium nach Regelstudienzeit plus zwei Fachsemestern ohne 180 ECTS als erstmals nicht bestanden. Ein weiteres Semester später ist es endgültig nicht bestanden (§ 12 Abs. 3 ASPO). An der LMU gilt eine Modulprüfung als endgültig nicht bestanden, wenn sie am Ende des zweiten auf den Regeltermin folgenden Fachsemesters nicht bestanden ist (§ 11 Abs. 5 der Beispiel-PStO). Ein Fristenmodell nimmt die Grenze nicht weg – es verlegt sie.
Die Sperre bleibt beim Wechsel bestehen. Auf verwandte Studiengänge erstreckt sie sich je nach Landesgesetz auf drei Arten: direkt im Gesetz, nur bei entsprechender Bestimmung in der Prüfungsordnung oder gar nicht (Tabelle in Prüfungsanspruch verloren). In Bayern knüpft die Versagung der Einschreibung an den betroffenen Studiengang, der Wechsel in einen anderen Studiengang ist ausgenommen (Art. 91 Nr. 2 BayHIG).
Auch die Anrechnung musst Du klären. Die Datenbank führt 182 Hochschulen, davon 76 mit ausdrücklicher Anrechnung von Fehlversuchen anderer Hochschulen und 106 mit offener Lage: Dort ist die Anrechnung nicht geregelt, nur hochschulintern geregelt oder nicht belegt (Stand Oktober 2026). Ein Hochschulwechsel setzt Fehlversuche daher nicht automatisch zurück. Die Universität Bremen rechnet externe Fehlversuche auf ihre Fristen an (§ 20 Abs. 6 S. 3 AT-BPO), in Würzburg beginnen die Orientierungsfristen beim Studiengang- oder Hochschulwechsel neu (§ 12 Abs. 4 S. 8 und 9 ASPO). Mehr dazu in Uni-Wechsel vor dem Drittversuch und in der Übersicht Vor oder nach dem endgültigen Nichtbestehen.
Fristen, Ausnahmen und Grenzen in den Ordnungen
- Bamberg: Wiederholt wird bis zum Ende der Höchststudiendauer ohne Beschränkung der Fehlversuche. Die Fachprüfungsordnung Deines Studiengangs darf die Zahl der Fehlversuche trotzdem begrenzen (§ 13 Abs. 1 S. 4 APO).
- Bremen: Fünf Semester stehen je Prüfung zur Verfügung. Studienbezogene Auslandsaufenthalte verlängern die Frist auf Antrag (§ 21 Abs. 3). Droht das endgültige Nichtbestehen, kannst Du in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Beratung mit einem individuellen Studien- und Prüfungsplan in Anspruch nehmen, über dessen Maßnahmen der Prüfungsausschuss auf Antrag entscheidet (§ 20 Abs. 9).
- TH Augsburg: Eine dritte Wiederholung ist für höchstens eine Modulprüfung zulässig. Brauchst Du sie für mehr als eine oder bestehst Du sie nicht, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden (§ 14 Abs. 2 und 4). Die Fristen für die Orientierungsprüfung und das Studienende können auf Antrag verlängert werden, etwa bei Schwangerschaft, Kindererziehung oder Krankheit; den Antrag stellst Du vor Fristablauf (§ 13 Abs. 4).
Hochschulen mit mehr Versuchen
Einzelne Hochschulen erhöhen die Versuchszahl, ohne Fristen zu streichen. Die FAU Erlangen-Nürnberg lässt in der Technischen Fakultät jede nicht bestandene Modulprüfung dreimal wiederholen (vier Versuche) und die GOP einmal (§ 32 Abs. 1 ABMPO/TF, geändert am 26.09.2024). In Berlin steht ein Zusatzversuch nach Studienfachberatung im Gesetz (§ 30 Abs. 4 BerlHG), Einzelheiten in Vierter Versuch in Berlin. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ein eigenes Instrument und kein Fristenmodell; Beispiele stehen in der Übersicht zur mündlichen Ergänzungsprüfung. Ob ein Nichtantritt vor dem letzten Versuch etwas ändert, behandelt Exmatrikulation vor dem Drittversuch.
Häufige Fragen
Gibt es Unis ohne Drittversuch?
Ja, mit Fristen statt Versuchszahl: TU München, LMU, Universität Würzburg, Universität Augsburg, Universität Bremen und Universität Bamberg, dazu Bielefeld ohne Begrenzung der Wiederholbarkeit (Stand: Juli bis August 2026). Die Beispiele und ihre Ordnungen stehen in der Tabelle oben.
Kann ich mit dem TUM-Modell ein Modul retten, das ich woanders endgültig nicht bestanden habe?
Nein. Das Modell gilt für Module, die Du an der TUM belegst. Ein anderswo endgültig verlorener Prüfungsanspruch bleibt verloren – und die Zulassung zu einem Studiengang richtet sich nach dem Hochschulgesetz des Landes.
Heißt „beliebig oft wiederholbar“, dass ich unbegrenzt studieren darf?
Nein. Die Studienfortschrittskontrolle setzt Fristen und Mindestcredits (an der TUM § 10 APSO). Wer sie nicht erreicht, hat die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden, auch ohne Drittversuch in einem einzelnen Modul.
Gilt das Modell der TUM für jeden Studiengang?
Die APSO setzt den Rahmen für die ganze Universität (§ 24 Abs. 6 S. 3 und § 10). Wie viele Wiederholungen innerhalb der Fristen zulässig sind und wie die Orientierungsprüfung aussieht, bestimmt die Fachprüfungs- und Studienordnung Deines Studiengangs.
Was ist der Rettungsversuch in der Orientierungsprüfung?
Ein letzter Versuch nach zwei nicht bestandenen. Im Bachelor Physik der TUM gibt es ihn, wenn in genau einer von drei GOP-Modulprüfungen zweimal nicht bestanden wurde. Er läuft mündlich oder als kurzer Test, und bei 4,0 geht das Studium weiter.
Quellen
- TUM, Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO), Lesefassung 8. Änderungssatzung 04.08.2022: § 10 Studienfortschrittskontrolle, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 6 und 7 Wiederholung
- TUM School of Natural Sciences, Prüfungen im B.Sc. Physik: GOP-Modulprüfungen, zwei Versuche, Rettungsversuch
- LMU München, Prüfungs- und Studienordnung B.Sc. Informatik (29.11.2022): § 11 Abs. 5 und 7, Fristen und beliebige Wiederholbarkeit
- Universität Würzburg, ASPO in der Fassung vom 09.08.2017: § 12 Abs. 3 und 4, ECTS-Fristen und Orientierungsprüfung
- Universität Bremen, Allgemeiner Teil der Bachelor-Prüfungsordnungen (Lesefassung 14.06.2025): § 20 Abs. 5 bis 9, § 21 Abs. 1, Fünf-Semester-Frist
- Universität Bamberg, Allgemeine Prüfungsordnung Geistes- und Humanwissenschaften: § 13 Abs. 1, Wiederholung ohne Beschränkung der Fehlversuche
- TH Augsburg, Allgemeine Prüfungsordnung (konsolidierte Fassung): § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 und 4, Fristgrenze und vierter Versuch für ein Modul
- FAU Erlangen-Nürnberg, ABMPO Technische Fakultät (konsolidiert, Änderung 26.09.2024): § 32 Abs. 1, drei Wiederholungen, GOP einmal wiederholbar