Statistik in der Psychologie: Drittversuch nicht bestanden

Stand: 18. Oktober 2026

Im Bachelor Psychologie ist Statistik ein Pflichtmodul, und ein endgültig nicht bestandenes Pflichtmodul beendet den Studiengang. An der Universität Regensburg gilt die Bachelorprüfung dann als endgültig nicht bestanden (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 PSO). Wie viele Versuche Du hast, hängt vom Standort ab. In Regensburg sind es zwei Wiederholungen. Im polyvalenten Bachelor der FAU gehören Statistik I und II zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung, dort gibt es nur eine Wiederholung. In Bamberg ist die Wiederholung bis zur Höchststudiendauer unbegrenzt, sofern die Fachprüfungsordnung nichts anderes bestimmt.

Was drei Standorte für Statistik festlegen

StandortStatistik im StudienplanVersucheFristOrdnungStand
Universität Regensburg, B.Sc. PsychologiePflichtmodul Statistik mit den Vorlesungen Statistik I und II, 12 LP, Klausuren von 90 Minuten3erste Wiederholung in der Regel binnen 6 Monaten, spätestens im folgenden Semester; zweite spätestens 12 Monate nach dem Nichtbestehen der erstenPSO vom 02.09.2025, geändert am 11.06.2026, §§ 15, 26Oktober 2026
FAU, polyvalenter B.Sc. PsychologieStatistik I und II (je 5 ECTS) in der GOP2 in der GOP, 4 in den übrigen ModulenGOP regulär bis Ende des 2., spätestens des 3. FachsemestersFAQ des Instituts, Stand 27.01.2025Oktober 2026
Universität Bamberg, B.Sc. Psychologiekeine Angabe in der APOunbegrenzt; die Fachprüfungsordnung kann Fehlversuche begrenzenECTS-Nachweis bis Ende des 2. Fachsemesters nach der RegelstudienzeitAPO (24. Änderung vom 17.08.2022) §§ 3, 13Oktober 2026

Die Zahlen stammen aus den Prüfungsordnungen, bei der FAU aus den FAQ des Instituts. Maßgeblich bleibt die Ordnung Deines Studiengangs. Weitere Hochschulen zeigt die Versuchsregeln-Datenbank.

Statistik hält andere Module auf

In Regensburg setzen das Experimentalpsychologische Projektseminar und die Grundlagen der Diagnostik voraus, dass Du mindestens eine Studien- oder Prüfungsleistung aus dem Modul Statistik erfolgreich absolviert hast (Modulübersicht in § 15). Ein Fehlschlag in Statistik I oder II verzögert also nicht nur dieses Modul – er bremst auch die Folgemodule. Dazu kommt die Gesamtfrist. Wer 180 LP nicht bis zum Ende des achten Semesters hat, gilt als erstmals nicht bestanden. Fehlen die Leistungen auch im folgenden Semester, ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden (§ 24). Bei einem Studienbeginn im Wintersemester 2025/26 endet das achte Semester mit dem Sommersemester 2029, die Nachfrist läuft bis zum Ende des Wintersemesters 2029/30.

Ein Rechenbeispiel für die Wiederholungsfristen: Du schreibst Statistik II im Februar 2027 und erfährst im März, dass Du durchgefallen bist. Die erste Wiederholung soll in der Regel binnen sechs Monaten liegen, spätestens in den Prüfungsterminen des folgenden Semesters (§ 26 Abs. 1). Fällt auch sie im August 2027 durch, soll die zweite Wiederholung spätestens zwölf Monate nach dem Nichtbestehen stattfinden, also bis August 2028 (§ 26 Abs. 2). Ein weiterer Versuch folgt nicht.

Das Modul hat auch berufsrechtliches Gewicht. Die Regensburger Ordnung ist darauf ausgelegt, die Vorgaben der Psychotherapeuten-Approbationsordnung zu erfüllen, und zählt das Modul Statistik zu den Modulen, die die dort vorgeschriebenen Bachelor-Kompetenzen abdecken (§ 16 Abs. 2 PSO). Wer den Weg zur Psychotherapie-Approbation plant, braucht den Abschluss dieses Moduls.

Besteht das Modul aus Teilleistungen, wiederholst Du nur die nicht bestandene Teilleistung (§ 26 Abs. 1 Satz 2). Ein Wahlpflichtmodul lässt sich in Regensburg durch ein anderes ersetzen (§ 8 Abs. 4), Statistik als Pflichtmodul nicht.

Rücktritt, Nichtantritt und Anmeldung

Regensburg lässt Dich bis fünf Werktage vor Beginn der Prüfung ohne Angabe von Gründen zurücktreten, über das Prüfungsverwaltungssystem. Danach gilt ein Rücktritt aus selbst zu vertretenden Gründen als Prüfung mit 5,0 (§ 28 Abs. 1 und 2). Bei Krankheit brauchst Du ein ärztliches Attest, das auf einer Untersuchung am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit beruhen muss (§ 28 Abs. 3). An der FAU geht der Rücktritt vom Erstversuch bis zum Ende des dritten Werktags vor dem Prüfungstag; Nichterscheinen zählt dort als „nicht bestanden“. Wie Rücktritt und Attest allgemein funktionieren, steht in Rücktritt und Attest.

Fristverlängerung und Nachteilsausgleich

Wenn Krankheit oder Pflege Dein Studium bremsen, nutzt Du die Ausnahmen der Ordnungen. In Regensburg werden auf Antrag Studienzeiten nicht auf die Prüfungsfristen angerechnet, in denen ein ordnungsgemäßes Studium aus nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, etwa bei Krankheit oder häuslicher Pflege schwer erkrankter Angehöriger. Die Nachweise führst Du unverzüglich, ärztliche Atteste genügen, in Zweifelsfällen verlangt die Hochschule amtsärztliche (§ 13 Abs. 2). Bei Behinderung oder chronischer Erkrankung kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit oder die Fristen verlängern; den schriftlichen Antrag stellst Du in der Regel spätestens acht Wochen vor Prüfungsbeginn (§ 14 Abs. 1 und 3). An der FAU ist eine Verlängerung der GOP über drei Semester hinaus nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich und beim Prüfungsausschuss zu beantragen; als Beurlaubungsgründe nennen die FAQ unter anderem schwere Erkrankung, Praktikum, Auslandsstudium, Elternzeit und die Pflege Angehöriger. Der Artikel Prüfungsangst und Prüfungsunfähigkeit ordnet ein, wann Nachteilsausgleich statt Rücktritt passt.

Psychologie ist zulassungsbeschränkt: Folgen für den Wechsel

An mehreren Universitäten läuft die Vergabe der Psychologie-Plätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren. Die Universität Ulm führt den Bachelor als zulassungsbeschränkt. Die Universität Freiburg vergibt 100 Plätze im B.Sc. und 30 im B.A. und verweist Hochschulwechsler und Quereinsteiger auf die Bewerbung für ein höheres Fachsemester. Ein Wechsel nach dem endgültigen Nichtbestehen ist deshalb kein einfacher Neustart – höhere Fachsemester werden nur mit freien Plätzen nachbesetzt. Die Zielhochschule fragt zudem nach früheren Versuchen: In Regensburg erklärst Du beim Antrag auf die Bachelorarbeit, ob Du die Bachelorprüfung im Fach Psychologie schon endgültig nicht bestanden hast. Ist das der Fall, wird die Zulassung versagt (§ 23 Abs. 1 und 3).

Wechselst Du nach den Statistik-Versuchen die Hochschule, beginnt die Zählung nicht automatisch von vorn. Von den 182 Hochschulen der Versuchsregeln-Datenbank rechnen 76 Fehlversuche von anderen Hochschulen ausdrücklich an, bei 106 weiteren ist die Anrechnung nicht geregelt, nur hochschulintern geregelt oder nicht belegt (Stand: Oktober 2026). Ob die Sperre auch verwandte Studiengänge erfasst, entscheidet das Hochschulgesetz Deines Landes auf eine von drei Arten: direkt im Gesetz, nur bei entsprechender Regelung in der Prüfungsordnung oder gar nicht (Tabelle in Prüfungsanspruch verloren). Den Zeitpunkt erklärt Vor oder nach dem endgültigen Nichtbestehen, den Wechselablauf Uni-Wechsel vor dem Drittversuch. Verschweigen solltest Du frühere Versuche nicht: Fehlversuche verschweigen.

Mündliche Wege und Beratung

Die Regensburger Prüfungsordnung sieht nach der zweiten Wiederholung keine mündliche Ergänzungsprüfung vor (§ 26). Ob Deine Hochschule eine kennt, steht in der Ordnung; was sie ausmacht, erklärt Mündliche Ergänzungsprüfung. Zusatzversuche auf Antrag beschreibt Härtefallantrag. Regensburg empfiehlt die Fachstudienberatung ausdrücklich nach nicht bestandenen Prüfungen (§ 5 Abs. 1). Nutze sie vor der zweiten Wiederholung – danach gibt es in der Ordnung keinen weiteren Versuch.

Wenn der Bescheid da ist

Für Regensburg und Bamberg gilt bayerisches Recht: Dort kannst Du zwischen Widerspruch und Klage wählen (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO). In 14 Ländern ist der Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid vorgesehen, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO); Berlin kennt in Hochschulangelegenheiten keinen Widerspruch (§ 42 Abs. 2 LOG Berlin), dort läuft die einmonatige Klagefrist. Über das endgültige Nichtbestehen erhältst Du einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (§ 29 Abs. 3 PSO). Die Klausureinsicht ist in Regensburg nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Prüfer möglich (§ 32), also etwa in der Zeit der Widerspruchsfrist. Wie Du mit Einsicht und Punktzählung vorgehst, zeigt Mathe-Modul endgültig nicht bestanden, die Grenzen der Anfechtung erklärt Bewertungsfehler und Antwortspielraum. Die Frist wahrt der Blanko-Widerspruch, Dein Bundesland nennt die Normen.

Häufige Fragen

Wie viele Versuche habe ich in Statistik?

Das steht in der Prüfungsordnung Deines Standorts. In Regensburg sind es drei Versuche, im polyvalenten Bachelor der FAU zwei, solange Statistik zur GOP gehört, in Bamberg beliebig viele bis zur Höchststudiendauer.

Kann ich Psychologie nach dem Drittversuch woanders studieren?

Das hängt vom Hochschulgesetz des Zielstudiengangs und von der Zielhochschule ab. Psychologie ist an mehreren Universitäten zulassungsbeschränkt, und Wechsler bewerben sich auf höhere Fachsemester. Die Sperre und ihre Erstreckung auf verwandte Studiengänge zeigt die Tabelle in Prüfungsanspruch verloren.

Gibt es eine mündliche Ergänzungsprüfung in Statistik?

Nur wenn die Ordnung sie vorsieht. Regensburg kennt sie in der Bachelorordnung Psychologie nicht; welche Hochschulen sie anbieten, zeigt die Versuchsregeln-Datenbank.

Zählt ein Rücktritt von der Statistik-Klausur als Fehlversuch?

Das hängt vom Zeitpunkt ab. In Regensburg ist der Rücktritt bis fünf Werktage vor Prüfungsbeginn ohne Gründe möglich. Danach wird ein selbst zu vertretender Rücktritt mit 5,0 bewertet (§ 28 Abs. 1 und 2).

Quellen

Dieses Portal informiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer laufenden Frist oder einer schwierigen Entscheidung hilft eine kurze Rücksprache mit dem AStA oder einem Anwalt für Prüfungsrecht mehr als jeder Artikel.