Private Hochschulen nach dem Drittversuch: der Faktencheck

Stand: 22. Juli 2026

„Dann geh ich halt an eine private Hochschule, die sind kulanter” – dieser Satz fällt oft, wenn ein Drittversuch an der staatlichen Uni gescheitert ist oder droht. Die Realität ist differenzierter: Manche private Anbieter sind tatsächlich großzügiger, andere sind strenger als der staatliche Standard, und bei den meisten ist die Prüfungsordnung gar nicht öffentlich einsehbar. Dieser Faktencheck ordnet ein, was wirklich verifiziert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat bedeutet nicht automatisch kulanter. Bei AKAD sind es nur zwei Standardversuche – strenger als der übliche Dreiversuche-Standard staatlicher Hochschulen.
  • Bei mehreren großen Anbietern (FOM, Wilhelm Büchner, CBS) ist die Prüfungsordnung nicht öffentlich zugänglich – belastbare Aussagen zur Versuchszahl sind derzeit nicht möglich.
  • Die Sperr-Logik gegen verwandte Studiengänge gilt teils auch bei privaten Hochschulen, etwa explizit bei der ISM (§ 2 Abs. 2 PO).
  • Vor Vertragsschluss unbedingt die vollständige Prüfungsordnung anfordern – Marketing-Aussagen auf der Website sind keine verlässliche Rechtsgrundlage.
  • Einordnung: ⚠️ Fall für Einzelprüfung, keine pauschale Empfehlung.

Warum „privat” kein Qualitätsversprechen für mehr Versuche ist

In Foren hält sich hartnäckig die Annahme, private Hochschulen seien grundsätzlich kulanter als staatliche, weil sie schließlich vom zahlenden Studierenden leben. Die verifizierte Faktenlage widerspricht dem in mehreren Fällen deutlich – am klarsten bei AKAD.

Die verifizierte Faktenlage im Überblick

HochschuleVersucheBesonderheitStatus
IU Internationale Hochschule3 (laut FAQ)APO/SPO nicht öffentlich einsehbarteilverifiziert
Euro-FH3 + Härtefall-4. (§ 22 PO)Freiversuch für Module der ersten 6 Monateverifiziert
ISM (Fernstudium)3 + 1 Härtefall-FreiversuchHärtefall-Versuch zwingend mündlich, nur 1× im Studium; Campus-Studiengänge PO nicht öffentlichverifiziert (Fernstudium)
Macromedia3kein Freiversuch, keine mEP, kein Härtefall-Versuchverifiziert
AKAD2 (3. nur auf Antrag)strenger als der Standard; Fassung 2016, aktuelle SPO klärenverifiziert (mit Fassungsvorbehalt)
PFH Göttingen„bis zu 3 Wiederholungen” (unscharf)Prüfungsordnung nicht öffentlichoffen
Hochschule FreseniusFernstudium 3 (FAQ eindeutig); Campus-Studiengänge unklareigene Campus-FAQ ist in sich widersprüchlich, keine aktuelle öffentliche POoffen (Campus)
FOMPrüfungsordnung nur im Login-Bereichoffen
Wilhelm BüchnerVertrag endet laut AGB bei endgültigem Nichtbestehen automatisch, Versuchszahl unbekanntoffen
CBS International Business SchoolPrüfungsordnung nur hinter Loginoffen

Für PFH, Fresenius (Campus), FOM, Wilhelm Büchner und CBS liegt keine öffentlich zugängliche, zitierfähige Prüfungsordnung vor. Frage vor jeder konkreten Entscheidung für eine dieser Hochschulen die aktuelle Prüfungsordnung direkt bei der Hochschule an.

AKAD: der Gegenbeweis zum „privat = kulanter”-Mythos

Die Prüfungsordnung der AKAD University sieht in ihrer verifizierten Lesefassung von 2016 nur zwei Standardversuche vor. Ein dritter Versuch ist nicht automatisch möglich, sondern erfordert einen Antrag mit Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (§ 18 Abs. 2). Ergänzend erlaubt § 17 nach zwei Fehlversuchen auf Antrag eine alternative Prüfungsform. Bemerkenswert ist außerdem: AKAD rechnet externe Fehlversuche ausdrücklich an (§ 18 Abs. 4) – ein Fehlversuch im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule zählt hier mit. Eine neuere FAQ-Seite von AKAD deutet auf möglicherweise großzügigere Regelungen hin (Wiederholung aller Klausuren der ersten sechs Monate), was in Spannung zur verifizierten SPO-Fassung von 2016 steht. Eine neuere, öffentlich zugängliche SPO-Fassung war zum Recherchezeitpunkt nicht auffindbar – ob die aktuell gültige Satzung von der Lesefassung 2016 abweicht, bleibt damit offen; fordere vor einer Bewerbung die aktuell gültige Fassung direkt bei AKAD an.

Die Lehre daraus: Wer wegen eines Drittversuchs an einer staatlichen Hochschule zu AKAD wechseln will, sollte sich bewusst sein, dass er dort möglicherweise mit weniger, nicht mehr Versuchen startet.

Euro-FH, ISM und Macromedia: solide dokumentierte Fernhochschulen

Bei den drei größeren, verifizierbaren privaten Fernhochschulen zeigt sich ein gemischtes, aber immerhin transparentes Bild:

  • Euro-FH: drei Versuche, dazu ein Freiversuch für Module, die innerhalb der ersten sechs Monate erstmals abgelegt werden, und ein Härtefall-Viertversuch nach § 22 der Prüfungsordnung auf Antrag. Die verbreitete Behauptung „bei der Euro-FH sind Versuche unbegrenzt” ist so nicht korrekt – tatsächlich ist nur die Zeit, nicht die Anzahl der Versuche unbegrenzt.
  • ISM (Fernstudium): drei Versuche plus einen einmaligen Härtefall-Freiversuch, der zwingend als mündliche Prüfung stattfindet (§ 11 Abs. 1–2 PO) und nur einmal im gesamten Studium genutzt werden kann. Danach droht die Zwangsexmatrikulation (§ 11 Abs. 4). Wichtig: Für die ISM-Campus-Studiengänge (Präsenzstudium) sind die Prüfungsordnungen nicht öffentlich zugänglich – die hier genannten Zahlen gelten nur für die Fernstudiengänge.
  • Macromedia: drei Versuche ohne Freiversuch, ohne mündliche Ergänzungsprüfung und ohne Härtefall-Viertversuch. Nach Ablauf der Regelstudienzeit erfolgt eine automatische Anmeldung zu ausstehenden Wiederholungen. Ein im Ausland entstandener Fehlversuch zählt interessanterweise als erstmaliges Nichtbestehen, nicht als Wiederholung.

Die Sperr-Logik gilt auch bei privaten Hochschulen

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass die von staatlichen Hochschulgesetzen bekannte Sperre gegen die Zulassung im „gleichen oder verwandten Studiengang” bei privaten Hochschulen keine Rolle spielt. Das Gegenteil ist bei der ISM ausdrücklich der Fall: § 2 Abs. 2 ihrer Prüfungsordnung sieht eine Zulassungsversagung bei endgültigem Nichtbestehen im gleichen oder verwandten Studiengang vor – strukturell vergleichbar mit den Regelungen staatlicher Landeshochschulgesetze. Verlass Dich deshalb nicht darauf, dass eine private Hochschule Dich automatisch aufnimmt, nur weil sie privat finanziert ist. Mehr zur Sperr-Mechanik allgemein im Artikel Verwandter Studiengang: Was gilt als „gleich”?

Warum die fehlende Öffentlichkeit vieler POs das eigentliche Problem ist

Der auffälligste Befund dieser Recherche ist nicht eine einzelne Zahl, sondern ein strukturelles Muster: Bei mehreren großen privaten Hochschulen – FOM, Wilhelm Büchner, CBS und teils auch PFH und Fresenius – ist die maßgebliche Prüfungsordnung entweder gar nicht öffentlich zugänglich oder nur nach Registrierung beziehungsweise Login einsehbar. Was stattdessen öffentlich zu finden ist, sind Blog-Artikel, FAQ-Seiten und AGB-Klauseln – und diese widersprechen sich teils sogar innerhalb derselben Hochschule, wie bei Fresenius, wo die Campus-FAQ von „bis zu drei Mal wiederholen” spricht, die Fernstudium-FAQ dagegen von „bis zu zwei Mal wiederholen”.

Für Dich bedeutet das: Verlange die vollständige, aktuell gültige Prüfungsordnung, bevor Du einen Vertrag unterschreibst – nicht erst danach. Eine Website-FAQ ist Marketingtext, keine verbindliche Rechtsgrundlage. Im Zweifel per E-Mail anfragen und Dir die Prüfungsordnung als PDF zusenden lassen, damit Du schriftlich hast, worauf Du Dich einlässt.

Kosten ehrlich betrachten

Private Hochschulen sind – anders als die meisten staatlichen Hochschulen – in aller Regel gebührenpflichtig, oft mit monatlichen oder modulbezogenen Studiengebühren über die gesamte Studiendauer. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern, Studiengängen und Studienmodellen und lässt sich hier nicht seriös pauschalisieren. Wichtig für Deine Abwägung: Ein zusätzlicher Versuch bei einem privaten Anbieter ist nicht automatisch „günstiger” oder „einfacher” als eine der anderen in dieser Rubrik beschriebenen Optionen – rechne die Gesamtkosten über die geplante Studiendauer gegen, bevor Du unterschreibst, und vergleiche sie ehrlich mit Alternativen wie einem Uni-Wechsel oder dem Auslandsstudium.

Praktisch: Was Du vor der Unterschrift prüfen solltest

  1. Vollständige, aktuell gültige Prüfungsordnung anfordern – nicht nur FAQ oder AGB.
  2. Versuchszahl UND Fristen genau lesen (manche Hochschulen kombinieren beides, etwa Erstversuch nur binnen einer bestimmten Frist nach Einschreibung).
  3. Sperrklausel gegen verwandte Studiengänge prüfen, falls Du bereits in einem inhaltlich ähnlichen Fach endgültig nicht bestanden hast.
  4. Fehlversuchs-Anrechnung klären: Manche Anbieter (etwa AKAD) rechnen Fehlversuche von anderen Hochschulen ausdrücklich an – das kann für Dich entscheidend sein.
  5. Gesamtkosten über die realistische Studiendauer kalkulieren, nicht nur die Monatsrate.

Einordnung

⚠️ Fall für Einzelprüfung. Private Hochschulen sind kein pauschaler Königsweg nach einem Drittversuch – manche sind großzügiger als staatliche Hochschulen, mindestens eine verifiziert (AKAD) sogar strenger. Ohne die vollständige Prüfungsordnung solltest Du keine Entscheidung treffen.

Häufige Fragen

Sind private Hochschulen grundsätzlich kulanter bei Fehlversuchen? Nein. AKAD ist mit nur zwei Standardversuchen strenger als der übliche staatliche Standard von drei Versuchen. Kulanz muss pro Hochschule einzeln geprüft werden.

Gilt die Sperre gegen verwandte Studiengänge auch bei privaten Hochschulen? Bei der ISM ja, ausdrücklich in § 2 Abs. 2 der Prüfungsordnung geregelt. Bei anderen privaten Hochschulen ist das je nach eigener Prüfungsordnung zu prüfen.

Warum finde ich bei manchen privaten Hochschulen keine Prüfungsordnung online? Bei FOM, Wilhelm Büchner und CBS ist die Prüfungsordnung nur im geschützten Bereich (Login) einsehbar. Fordere sie vor Vertragsschluss direkt bei der Hochschule an.

Rechnen private Hochschulen Fehlversuche von anderen Unis an? Das ist unterschiedlich geregelt. AKAD tut das ausdrücklich (§ 18 Abs. 4). Bei anderen Anbietern ist das nicht einheitlich verifiziert – frage explizit nach.

Ist ein Wechsel zu einer privaten Hochschule günstiger als ein Uni-Wechsel? Das lässt sich pauschal nicht sagen, weil die Gebührenstruktur privater Hochschulen stark variiert und in dieser Recherche keine verifizierten, aktuellen Zahlen vorliegen. Vergleiche Deine konkreten Optionen im Einzelfall.

Was, wenn eine private Hochschule mir mündlich mehr Versuche zusichert, als in der Prüfungsordnung steht? Verlass Dich nur auf die schriftliche, aktuell gültige Prüfungsordnung. Mündliche Zusagen im Beratungsgespräch sind rechtlich nicht verlässlich belastbar.

Nächste Schritte

Dieses Portal informiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer laufenden Frist oder einer schwierigen Entscheidung hilft eine kurze Rücksprache mit dem AStA oder einem Anwalt für Prüfungsrecht mehr als jeder Artikel.